Schule - und was dann? 2019/2020 - KHW Kronach

31 AUSBILDUNGSVERTRAG Wenn du deinen Ausbildungsplatz gefun- den hast und der Ausbildungsbetrieb dich einstellen will, muss vor Beginn der Ausbil- dung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Vertragspartner sind auf der einen Seite der Ausbildungsbetrieb und auf der anderen du. Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel deine Eltern, unterschreiben. Was steht im Ausbildungsvertrag? Als Erstes werden die Vertragspartner auf- geführt. Neben den Angaben des Ausbil- dungsbetriebs werden deine persönlichen Daten sowie die deiner gesetzlichen Vertre- ter eingetragen. Die Angabe, in welchem Beruf du aus- gebildet wirst, ist besonders wichtig. Es kann nämlich nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ob für den Beruf eine Ausbildungsverord- nung erlassen und somit eine einheitliche betriebliche Ausbildung in ganz Deutsch- land sichergestellt wurde, erfährst du unter www.bibb.de. Weiter eingetragen wird die Angabe, wann die Ausbildung beginnt und endet. Die Laufzeit der Ausbildung wird immer in Monaten angegeben und wird in der Aus- bildungsverordnung festgelegt. Falls die Ausbildungszeit aufgrund einer besonderen schulischen Vorbildung oder einer vorheri- gen Ausbildung verkürzt werden kann, muss das auch aufgeführt werden. Des Weiteren wird geregelt, wie lange die Probezeit ist. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit kannst du – aber auch der Ausbildungsbetrieb – jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das Ausbil- dungsverhältnis beenden. Außerdem wird im Ausbildungsvertrag fest- gehalten, an welchen Ausbildungsmaßnah- men du außerhalb deines Ausbildungsbe- triebes teilnimmst, wie zum Beispiel die Berufsschule. Wie viel Geld du bekommst und wann die Vergütung gezahlt wird, die Vergütungshö- he, die Urlaubsdauer und deine Arbeitszei- ten werden auch dokumentiert. Zu beachten ist, dass die Vergütung jährlich ansteigen und monatlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden muss. Deine maximale Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden bei werktäglich 48 Stunden pro Woche. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du maximal acht Stunden täglich in einer 40-Stunden-Woche arbeiten. Darüber hinaus informiert dich der Berufs- ausbildungsvertrag darüber, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann und ob noch andere Verträge (Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen) für das Ausbil- dungsverhältnis von Bedeutung sind. Du erfährst zudem, welche Rechte und Pflichten dich und den Ausbildungsbetrieb betreffen. Du bekommst eine Kopie des Ausbildungs- vertrags, nachdem sie von dir und dem Fir- menvertreter unterschrieben wurde. Dieser leitet den Vertrag an die zuständige Stelle weiter (zum Beispiel an die Handwerks- kammer (HWK)). Dort wird der Vertrag geprüft und in das Verzeichnis der Berufs- ausbildungsverhältnisse eingetragen. Ohne diesen Eintrag könntest du die Abschluss- prüfung nicht absolvieren. Weitere Details findest du auf der Inter- netseite des Berufsbildungsgesetzes: www.bmbf.de © pixabay.com © Polylooks

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