Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des ISB-Förderprogramms, Telefon: 06131 6172-1991 oder auf www.isb.rlp.de unter „Wohnen/ Modernisierung“. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Wohnraumförderung – ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums Kredit 553 Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum für Haushalte. Gefördert werden u.a. Baumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen, Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Die Förderung erfolgt als Darlehen und als Tilgungszuschuss. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Fax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Wohnraumförderung – SB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums Kredit 505 Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen die Modernisierung und Instandsetzung von bestehendem, selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Baumaßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Die Förderung erfolgt als Darlehen. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Fax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Antragsformulare können im Internet abgerufen werden. © magele-picture/AdobeStock Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach 29
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