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5.1 Abfallwirtschaft –
rechtliche Grundlagen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
und das untergesetzliche Regelwerk (Ver-
ordnungen) zumGesetz sowie die TA Sied-
lungsabfall sind das rechtliche Instrumen-
tarium für eine umweltgerechte Verwer-
tung und Beseitigung von Abfällen. In
seinem Anwendungsbereich erfasst das
KrWG sowohl Abfälle zur Beseitigung als
auch Abfälle zur Verwertung. Im KrWG
werden die Abfallerzeuger und -besitzer
verpflichtet, angefallene Abfälle in erster
Linie zu vermeiden und in zweiter Linie zu
verwerten. DieseGrundsätze der Kreislauf­
wirtschaft sind auch für Bauabfälle anzu-
wenden. Der Abfallvermeidung, Schad­
stoffminimierung und stofflichen Verwer-
tung von Bauabfällen kommt aus Gründen
des Umweltschutzes besondere Bedeu-
tung zu. Die Verwertung von Bauabfällen
hat ordnungsgemäß und schadlos zu er-
folgen. Es sind alle einschlägigen öffent-
lich-rechtlichen Vorschriften sowie die
naturwissenschaftlich-technischen Anfor-
derungen an die stoffliche Verwertung
von mineralischen Abfällen einzuhalten.
ImFolgenden sind diewichtigsten Verord-
nungen für denBauabfallbereichgenannt:
• Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV
• Verordnung über die Nachweisführung
bei der Entsorgung von Abfällen (Nach-
weisverordnung – NachwV)
• Abfallverzeichnis-Verordnung (Verord-
nung über das Europäische Abfallver-
zeichnis – AVV)
5.2 Abfallvermeidung
Der Bauherr sollte grundsätzlich seinen
Baustoffbedarf sorgfältig planen, damit
möglichst wenig Abfälle anfallen. Das
spart Entsorgungs- und Baukosten sowie
organisatorischen Aufwand. Übriggeblie-
bene Baustoffe, wie Bodenaushub, Natur-
steine können zur Gestaltung des Grund-
stückes genutzt werden. Baureststoffe
können auch verkauft, getauscht oder
verschenkt werden. In Rheinland-Pfalz ist
eine Boden- und Bauschuttbörse einge-
richtet. Sie richtet sich sowohl an private
Bauherren als auch an Bauunternehmer,
an Architekten und Ingenieure, an Recyc-
ling- und Entsorgungsunternehmen, an
Landwirte usw. Über die Boden- und Bau-
schuttbörse können – derzeit kostenlos –
Bauabfälle, wie Bodenaushub, nicht auf-
bereiteter Bauschutt und Straßenauf-
bruch, mineralische Recyclingbaustoffe
sowie Baureststoffe (Holz, Metall, Dämm-
Material) landesweit bzw. länderübergrei-
fend angeboten und gesucht werden.
Neben Rheinland-Pfalz nehmen derzeit
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Nieder-
sachsen an der Börse teil.
Info
Die Boden- und Bauschuttbörse ist im
Internet zu finden. Die Adresse lautet:
(ALOIS: Abfall-Online-Informations-
Sys­tem)
Wenn kein eigener Internet-Anschluss
verfügbar ist, hilft das Landesamt für
Umweltschutz und Gewerbeaufsicht,
Amtsgerichtsplatz 1, 55276 Oppen-
heim, Tel. 06131/9450, Fax: 06131/697
- 483 weiter.
5.3 Abfallverwertung
Ein ökologisch und ökonomisch günstiger
Weg zur Verwertung von Bauabfällen ist
der frühestmögliche Einsatz detaillierter
Getrenntsammelsysteme (kontrollierter
Rückbau) an der Anfallstelle. Schadstoff-
belastete Bauabfälle sind getrennt zu er-
fassen und einer weitergehenden Behand-
lung und Entsorgung zuzuführen. Für die
Herstellung qualitativ hochwertiger,
markt­fähiger Recyclingbaustoffe sind sor-
tenreine Wertstoffe die entscheidende
Voraussetzung. Ausreichende Stellflächen
für die verschiedenen Abfallbehältnisse
sind rechtzeitig einzuplanen. Die an dem
Bau beteiligten Baufirmen und Hand-
werksbetriebe sollten vertraglich zur Ab-
falltrennung verpflichtet werden. Eine
effektiveQualitätsüberwachung und Kon-
trolle der Abfalltrennung vor Ort und die
ordnungsgemäße Entsorgung ist eine un-
erlässliche Voraussetzung um hohe Besei-
tigungskosten zu vermeiden. Die gesamte
Entsorgungslogistik kann an einen Entsor-
gungsfachbetrieb federführend übertra-
gen werden. Der Entsorger bündelt Fach-
kompetenz und koordiniert die notwen-
digen Aufgaben zur Beratung, Bauabfall­
erfassung,TransportsowiederVerwertung/
Beseitigung. Darüber hinaus sorgt der Ent-
sorgungsfachbetrieb für alle notwendigen
Verwertungs- oder Entsorgungsnachwei-
se. In der Stadt Landau angefallene Bau-
und Renovierungsabfälle in haushaltsüb-
lichen Mengen können während den
Öffnungszeiten am Entsorgungszentrum
„Am Hölzel” in Landau/Mörlheim (Öff-
nungszeiten: Mo.-Sa. 7.30-12 Uhr, Mo.-Fr.
13-16 Uhr, Sa. während der Vegetations-
periode vom 1. April – 31. Oktober Grün-
schnitt auch 13-16 Uhr) abgegeben wer-
den. Die Gebühren richten sich nach der
Abfallart und dem Volumen.
Info
Auskünfte zu allen Abfallfragen erteilt
der Entsorgungs- und Wirtschaftsbe-
trieb Landau AöR, Friedrich-Ebert-­
Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz
unter folgenden Telefonnummern:
Abfallberatung:
06341/13 - 8643, - 8642, - 8641
Fax: 06341/13 - 8609
5.4 Kanalanschluss
Die Entwässerung eines bebauten oder
bebaubaren Grunstücks ist in der gelten-
den Abwassersatzung des Entsorgungs-
und Wirtschaftsbetriebes Landau vom
08.05.2009, zuletzt geändert am
24.08.2012, geregelt.
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der
Stadt liegendenGrundstückes, das an eine
Straßemit einer betriebsfertigen Straßen-
kanalleitung unmittelbar angrenzt, kann
verlangen, dass das Grundstück an diese
Kanalleitung angeschlossen wird (An-
schlussrecht).
Außerdem ist jeder Eigentümer verpflich-
tet, wenn, wie vor beschrieben, ein öffent-
licher Straßenkanal vorhanden ist, sein
Grundstück anzuschließen oder anschlie-
ßen zu lassen (Anschlusspflicht).
Grundstücksentwässerungsanlagen sind
Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbe-
handlung, Prüfung, Kontrolle und Ablei-
tung des Abwassers bis zum Grundstücks-
anschluss dienen. Hierzu gehören auch
die Abwassergruben. Der Grundstücksan-
schluss ist der Verbindungskanal zwischen
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5. Entsorgung – Wohin mit Müll und Abwasser?
(Quelle: EWL Landau in der Pfalz)