Bürgerinformation der Stadt Landau i.d. Pfalz

27 Rund um das Standesamt | Wenn Sie sich zur Eheschließung für unser Standesamt entscheiden, stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung. Da ist zunächst das kleine Trauzimmer im Erdgeschoss des Rathauses. Hier können kleinere Gesellschaften mit bis zu 15 Personen (11 Sitzplätze) der Trauzeremonie folgen. Es ist modern ausgestattet – mit hellen Möbeln und moderner Kunst. Für größere Gesellschaften kann der historische Ratssaal angemietet werden. Dieser bietet Platz für 35 Sitzplätze und noch viele Stehplätze. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 130 Euro. Der historische Ratssaal mit seiner stilvollen Einrichtung bildet einen außerordentlich würdigen Rahmen für Ihre Eheschließung. Hier können Sie auch den von dem Kunstmaler Adolf Kessler geschaffenen stadtgeschichtlichen Zyklus als Wandgemälde verfolgen. Sowohl Trauzimmer als auch der historische Ratssaal sind für Rollstuhlfahrer zugänglich. Außerdem bieten wir Ihnen an, im Anschluss an die Eheschließung bei einem kleinen Sektempfang gemeinsam auf Ihr Glück anzustoßen. Hierfür steht Ihnen zum einen das Foyer im Erdgeschoss des Rathauses oder das Foyer vor dem historischen Ratssaal, oder aber auch unser Innenhof zur Verfügung. Dafür verlangen wir keinerlei Gebühr, allerdings besteht somit auch kein Rechtsanspruch auf die Nutzung. Zusätzlich zur Eheschließung in unserem Rathaus bieten wir Ihnen seit dem Jahr 2014 ein besonderes Arrangement an: Sie können sich ebenso in unserer Jugendstil-Festhalle das Ja-Wort geben. Hier stehen Ihnen insgesamt zwei Räumlichkeiten zur Verfügung: zum einen der Kleine Saal, der Platz für bis zu 120 Gästen bietet, und zum anderen der Salon Goerke, in dem bis zu 50 Gäste ausreichend Platz finden. Beide Räume können zusätzlich mit einer stimmungsvollen Illumination in Szene gesetzt werden. die Möglichkeit, dass die Mutter dem Kind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilt. Diese Erklärungen nimmt das Standesamt entgegen. Bei gemeinsamer Sorgeerklärung haben die Eltern ab deren Wirksamkeit drei Monate Zeit, den Familiennamen des Kindes gemeinsam zu bestimmen (entweder Familienname der Mutter oder des Vaters). Alle diese Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht. Andere Länder haben andere Lösungen. Wenn also ausländisches Recht zu beachten ist, lassen Sie sich bitte individuell beim Standesamt beraten. Bitte sprechen Sie unbedingt vor der Geburt Ihres Kindes mit uns, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, wenn Sie noch nicht volljährig sind, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde oder wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Gleiches gilt, wenn die Namensführung des Kindes nicht klar ist. Vornamensgebung Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich bei der Vornamenswahl frei, jedoch dürfen die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne von unseren Mitarbeitern informieren lassen. Die Vornamensgebung ist unwiderruflich. Daran sollten Sie denken! Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, informieren Sie sich bitte beim Finanzamt über die Bestimmungen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall. Informationen zum Thema Kindergeld gibt es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Wichtig ist auch die sofortige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert werden soll. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, worauf Sie achten sollten, am besten vor der Geburt. Die Meldepflicht erfüllt das Standesamt für Sie. „ „Die Eheschließung Sie haben sich dazu entschlossen, die Ehe miteinander einzugehen, und möchten voller Tatendrang Ihre Trauung und die damit verbundene Feier planen? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der Ehevoraussetzungen ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl. Wenn Sie nun also in Landau in der Pfalz einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, sind Sie bei uns goldrichtig. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Übrigens: Heiraten können Sie jedoch unabhängig Ihres Wohnsitzes, wo immer Sie möchten!

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