Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für die Stadt Landshut

7 Allgemeine Einführung groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1). Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermöglichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnitt- lichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* ƒƒ für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, ƒƒ für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, ƒƒ für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, ƒƒ für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, ƒƒ sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. * Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Beratungsstelle für Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer: Folgende kostenfreien Beratungen der Architektenkammer zur Barrierefreiheit können in Anspruch genommen werden: ƒƒ allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit ƒƒ individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten ƒƒ Orientierung im Anbietermarkt Beratungstermine können telefonisch, per E-Mail, Video oder schriftlich über das Kontakt- formular vereinbart werden. Die nächsten Termine vor Ort finden Sie aktuell im Internet, unter: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/ standorte/standort/landshut.html. Die erste Anmeldung erfolgt immer über die Telefonzentrale in München. Adresse: Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Beratungstelefon: 089 139880-80 (Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) E-Mail: info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de Kontaktformular: www.beratungsstelle- barrierefreiheit.de/ueber-uns/kontakt/ terminanfrage.html © Bjoern Danzke/AdobeStock Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschrän- kungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2).

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