Familienwegweiser Nürnberger Land

schuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von AA der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, AA der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens, AA der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Einen Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Bearbeitet wird Ihr Antrag durch das: AA Landratsamt Nürnberger Land Wohngeldstelle Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 950-6404 bis -6409 und -6420 Weitere Informationen zum Wohngeld unter: www.bmvbw.de Weitere Leistungen Mutterschutzlohn Werdende oder stillende Mütter erhalten vom Arbeitgeber Mutterschutzlohn als finanziellen Ausgleich, wenn im Zusammenhang mit Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz ein Verdienstausfall entsteht. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Mutterschaftsgeld Während der Mutterschutzfristen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitnehmerinnen zahlt die Krankenkasse bis zu 13,– Euro täglich. Die Differenz bis zur Höhe des vorangegangenen Nettoverdienstes leistet der Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen, die über den Ehemann oder privat krankenversichert sind, erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210,– Euro vom Bundesversicherungsamt. Die Differenz zum Nettover­ (Naturalunterhalt), während der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, seine Unterhaltspflicht durch monatliche Geldleistungen zu erfüllen hat (Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhaltes richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des oder der Unterhaltspflichtigen und wird anhand der „Düsseldorfer Tabelle“ ermittelt. Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung) vermindert den Unterhaltsanspruch. Bei Fragen zum Kindesunterhalt informiert und berät das Amt für Familie und Jugend. Im Rahmen einer Beistandschaft macht das Amt auch Unterhaltsansprüche geltend. Aufgabe des Amtes ist es ferner, die Erklärungen von Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht zu beurkunden, d. h. zu titulieren. Dies ist sinnvoll, weil ein Unterhaltsanspruch nur durchsetzbar ist, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Die Beurkundung erfolgt nach Terminvereinbarung. AA Landratsamt Nürnberger Land Amt für Familie und Jugend Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 950-6444 Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende für ihr Kind bekommen können, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Die Leistung muss beim Amt für Familie und Jugend beantragt werden. AA Landratsamt Nürnberger Land Amt für Familie und Jugend Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 950-6444 Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Es wird gewährt als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzu46 | Finanzen

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