Ein Leben lang zu Hause wohnen im Nürnberger Land

Die Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter der Kategorie „Barrierefrei­ heit“ unter „Baurecht und Technik“ heruntergeladen werden: ht tps://www.stmb.bayern.de/min/barrierefreiheit/­ baurecht_technik/index.php Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ■ ■ barrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) ■ ■ barrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglich­ keit für eine Waschmaschine ■ ■ innerhalb der Wohnung oder zum Balkon / zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen ■ ■ ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten ■ ■ komfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen ■ ■ barrierefreier Sanitärraum (Bad / WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür ■ ■ ausreichende Breite der Türen Barrierefreies Bauen Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei, also grund­ sätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Roll­ stuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Auch die Landesbauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauord­ nung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. © Photographee.eu / Fotolia © Jörg Lantelme / Fotolia 9 Allgemeine Einführung

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