Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Soziale Leistungen versicherung von beispielsweise Kontenklärungen, Kindererziehungs- zeiten/-berücksichtigungszeiten, Altersvorsorgeberatungen, Renten- anträgen usw. erfolgen nach Ter- minabsprache bei der Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahn-See im Haus. Zum Zweig der Deutschen Rentenversicherung hat die Knappschaft auch einen Zweig der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im gleichen Haus. Soziale Leistungen „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“ § 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe Der Begriff Soziale Leistungen be- inhaltet die Dienst-, Geld- und Sachleistungen einer Kommune, die zur Sicherung der Grundbedürfnisse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgebracht werden. Die materiellen Voraussetzungen sind unerlässlich für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben. Der Anspruch und der Umfang von öffentlichen Sozialleistungen sind im Sozialgeset zbuch XI I – Sozialhi l fe – gesetzlich geregelt. Reicht das eigene Einkommen zur Deckung der Grundbedür fnisse nicht aus, lassen sich unterschiedliche Hilfeleistungen beantragen, denn auch die persönliche Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller ist sehr unterschiedlich. Die Sozialhilfe gliedert sich in sieben Unterbereiche. Dazu zählen: ® ® Hilfe zum Lebensunterhalt ® ® Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ® ® Hilfen zur Gesundheit ® ® Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (siehe Abschnitt Hilfen und Beratung für Menschen mit Behinderung) ® ® Hilfe zur Pflege (siehe auch Rubrik Hilfen bei Pflege- bedürftigkeit) ® ® Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ® ® Hilfe in anderen Lebenslagen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den sozialen Leistungen, die Sie bei der Stadt Lehrte beantragen können. Fachdienst Soziales Gartenstraße 5, 31275 Lehrte Postanschrift: Postfach 1240 31252 Lehrte Telefon: 05132 505-3203 (Durchwahl Information) Allgemeine Sprechzeiten des Fachdienstes Soziales: Mo. + Do. 8 – 12 Uhr sowie 14 – 16 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung soziales@lehrte.de www.lehrte.de/Soziale-Sicherung Außenansicht Fachdienst Soziales Foto: Frau Francksen Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn das eigene Einkommen und Vermögen für Dinge des täglichen Lebens nicht ausreicht, kann ein Antrag für Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden. Diese Hilfe gehört neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur klassischen Sozialhilfe. Finanzielle Absicherung und Hilfen 44

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