Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Finanzielle Absicherung und Hilfen Soziale Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen sicher. In der Regel wird die Grundsicherung mit Eintritt in die Altersrente gewährt. Die Höhe der laufenden Leistung richtet sich nach gesetzlich festgelegten Regelsätzen und hängt individuell von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin oder des Antragsstellers ab. Der Bedarf umfasst imWesentlichen: ® ® den maßgebenden Regelsatz ® ® die angemessenen Kosten der Unterkunft und der Heizung ® ® eventuell anfallende Mehrbedarfe, beispielsweise bei anerkannter Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder ärztlich nachgewiesener kostenintensiven Ernährung ® ® gegebenenfalls notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Unter Vorlage Ihres Leistungsbe- scheides können Sie einen Ausgabeausweis bei der Lehrter Tafel e.V. erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hilfen für Zuhause auf Seite 63. Hilfen zur Gesundheit Hilfen zur Gesundheit sind alle Gesundheitsleistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Diese Hilfen erhalten Men- schen ohne Krankenversicherungs- schutz. Umfang der Gesundheits- leistungen: ® ® Vorbeugende Gesundheitshilfe ® ® Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Im Falle einer häuslichen oder stationären Betreuung bzw. Pflege kann die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Falls keine Pflegeversicherung vorhanden ist oder die Leistung der Pflegekasse nicht ausreichend ist, prüft die Stadt Lehrte die Voraussetzung für die Gewährung von Hilfe zur Pflege. Die Leistung wird nur einkommens- und vermögensabhängig gewähr t. Nähere Informationen erhalten Sie unter Hilfen bei Pflegebedürftigkeit auf Seite 67. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Menschen, die in besonders belas- teten Lebensverhältnissen mit erheblichen sozialen Schwierigkeiten leben, können diese nachrangige Hilfe in Anspruch nehmen. Zugleich sind sie nicht in der Lage, die sozialen Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Der spezielle Hilfebedarf wird im Einzelfall geprüft. Ziel der Hilfe ist es, betroffene Menschen zu einer möglichst selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ebnen. Entsprechend des Einzelfalles können die Hilfen sehr individuell ausfallen. Hilfe in anderen Lebenslagen In bestimmten Lebenssituationen kann eine entsprechende Hilfe für die besondere Lebenslage gewährt werden, die ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig ist. Hierzu zählen u. a. die nachstehenden Hilfen: ® ® Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ® ® Blindenhilfe (Ansprechpartner: Region Hannover – Fachaufsicht SGB XII und übergreifende Fachaufsichtsangelegenheiten) ® ® Hilfen in sonstigen Lebenslagen ® ® Bestattungskosten (siehe Abschnitt Sterbefall Seite 83) Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Benötigt eineSeniorin oder einSenior nur für einzelne hauswirtschaftliche Tätigkeiten eine Haushaltshilfe und kein grundpflegerischer Bedarf ist gegeben, können die Kosten bei geringem Einkommen ggf. vom Fachdienst Soziales der Stadt Lehrte übernommen werden. 45

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