Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Finanzielle Absicherung und Hilfen Vergünstigungen Weitere Informationen: ARD ZDF Deutschlandradio Betragsservice 50656 Köln Service-Tel.: 01806 99955510* Service-Fax: 01806 99955501* Service-Telefonzeiten: Mo. – Fr. 7 – 19 Uhr *20 Cent/Anruf aus dem dt. Fest- netz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen www.rundfunkbeitrag.de Sozialanschluss bei der Telekom Telekom Deutschland GmbH bietet unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einen Sozialtarif an. Um die Sonderkondition zu erhalten, müssen Sie Ihren Festnetzanschluss bei der Telekom haben. Sie zahlen die volle Grundgebühr, allerdings werden Vergünstigungen auf geführte Telefonate gegeben. Beispielsweise erhalten Sie ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro (netto / Stand: März 2020). Voraussetzungen für den Sozialtarif: ® ® Befreiung von der Rundfunk- beitragspflicht ® ® Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF ® ® Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen BI oder GI oder ® ® Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Um den Sozialtarif zu erhalten, müssen Sie bei der Deutschen Telekom Deutschland GmbH (Kundenservice, 53171 Bonn) einen Antrag stellen. Bitte informieren Sie sich vorab beim Kundenservice oder unter www.telekom.de/sozialtarif. Unter Umständen kann es für Vieltelefonierer günstiger sein, einen Flatrate – Tarif oder einen anderen Anbieter zu wählen. Die Abkürzung steht für Rundfunk und Fernsehen. Voraussetzungen für eine Befreiung: ® ® Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) ® ® Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) ® ® Taubblinde Menschen ® ® Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG ® ® Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) Sollten Sie keine Sozialleistung erhalten, können Sie im Einzelfall auch eine Härtefallbefreiung beantragen. Einen Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Lehrte. Befreiung von Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen Durch die Behandlungen von Erkrankungen entstehen oft sehr hohe Zuzahlungsbeiträge, die zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Versicherten führen können. Damit niemand durch die Zuzahlung überfordert wird, gibt es eine Belastungsgrenze. Diese liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. bei 1% für chronisch Kranke. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der zuständigen Krankenkasse eine Befreiung von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen beantragen. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält der Versicherte eine befristete Befreiungskarte. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Bezahlung von Hilfsmitteln Alle gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich dazu verpflichtet, Heil- und Hilfsmittel aus dem Hilfsmit telverzeichnis zu bezahlen. Heil- und Hilfsmittel sind beispielsweise Hör-, Seh- oder Gehhilfen. Hierbei ist zwischen den Pflegehilfsmitteln, die von der Pflegekasse bezahlt werden und den Hilfsmi t teln der Krankenkasse zu unterscheiden. Für die Versicherten entstehen meistens nur geringe Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung, wenn Hilfsmittel nach 47

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