Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Finanzielle Absicherung und Hilfen Weitere finanzielle Zuschüsse / Vergünstigungen Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Im Durchschnitt senkt der Zuschuss die selbst zu tragende Miete um etwa 25 Prozent. Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall individuell berechnet und hängt von vier Faktoren ab: ® ® Haushaltsgröße ® ® Haushaltseinkommen ® ® Mietstufe am Wohnort (I – VI) ® ® monatliche Miete oder Belastung Stadt Lehrte Fachdienst Soziales Wohngeldstelle Gartenstraße 5, 31275 Lehrte Postanschrift: Postfach 1240, 31252 Lehrte Telefon: 05132 505-3271, -3272, 3273 wohngeld@lehrte.de www.lehrte.de/Soziale-Sicherung Vergünstigungen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) Wenn Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anmieten möchten, benötigen Sie hier für einen Wohnberechtigungsschein (sog. B-Schein). Stadt Lehrte Fachdienst Sicherung und Ordnung Rathausplatz 1, 31275 Lehrte Postanschrift: Postfach 1240, 31252 Lehrte Telefon: 05132 505-0 (Durchwahl: Zentrale) www.lehrte.de/ Wohnberechtigungsschein Für die Beantragung des B-Scheins müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihren Personalausweis und Ihre Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vorlegen. Detaillierte Informationen: Schwerbehindertenausweis Personen, die länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist zuständig. Zunächst erfolgt eine medizinische Begutachtung. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die möglichen Merkzeichen sind ebenfalls auf demAusweis aufgenommen. Merkzeichen sind Buchstabenkürzel. Sie geben darüber Auskunft, wie sich die Behinderung auf die Gesundheit des Betroffenen auswirkt. Viele Nachteilsausgleiche für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung sind an bestimmte Merkzeichen gekoppelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.soziales.niedersachsen.de. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Hannover Schiffgraben 30 – 32 30175 Hannover Telefon: 0511 89701-0 Telefax: 0511 89701-166 poststelleLSHannover@ ls.niedersachsen.de www.soziales.niedersachsen. de/startseite/das_landesamt/ standorte/hannover/landesamtfur-soziales-jugend-und-familieaussenstelle-hannover-182494. html Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunk- und Fernsehbeitrag Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Seniorinnen und Senioren vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. Ermäßigung erhalten. Bei einer Ermäßigung ist nur noch ein Drittel des monatlichen Beitrages zu zahlen. Voraussetzungen für eine Ermä- ßigung ist ein Schwerbehinderten- ausweis mit dem Merkzeichen RF. 46

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