Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Team Betreuungsangelegenheiten – Region Hannover Vorsorge, Betreuung und Sterbefall Meist wird der Gedanke an eine Krankheit oder gar den eigenen Tod vermieden und Vorsorge für den Ernstfall oft nicht getroffen. Doch ganz plötzlich kann es unabhängig vom Alter für jeden von uns anders kommen als gedacht. Ein Unfall, eine Krankheit, eine seelische Krise oder zunehmendes Alter können dazu führen, dass wir unser Leben nicht mehr nach den eigenen Wünschen gestalten und allein entscheiden können. Selbst wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um persönliche Wünsche und Vorstellungen wissen, können sie dennoch nicht rechtsverbindlich für einen entscheiden und tätig werden. Auch Eheleute und erwachsene Kinder können nur mit Vollmachten eintreten. Daher sollte sich jeder frühzeitig Gedanken über eine Vorsorge machen und mit vertrauten Menschen darüber sprechen. Jeder kann rechtzeitig bestimmen, wer später einmal die rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend regeln soll. Der nachstehende Abschnitt informiert über rechtliche Absicherung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenver fügung. Auch wird der Todesfall thematisiert. Lassen Sie sich im Vorfeld fachkundig beraten beispielsweise beim Team Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover oder einer Anwältin, einem Anwalt bzw. einer Notarin oder einem Notar. Wer für den Ernstfall Vorsorge treffen möchte, findet in einer Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums (Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter) neben Erläuterungen auch Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (www.mj.niedersachsen.de). Ebenfalls empfohlen wird die Broschüre (Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de). Team Betreuungsangelegenheiten – Region Hannover Beratung von Ratsuchenden über private Vorsorge für das Alter oder den Notfall mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Was verbirgt sich hinter den etwas sperrigen Begriffen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover können dies fachkundig erklären. Wenn es erforderlich ist, informieren die Exper tinnen und Exper ten des Teams Ratsuchende über Vollmachten oder Verfügungen. Für den Fall, dass man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann, sollten rechtzeitig Regelungen getroffen werden. Jedem erwachsenen und gesunden Menschen kann es passieren – ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise können dazu führen, dass man auf eine Betreuung angewiesen ist. Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu tref fen. Broschüren und Informationen hierzu erhalten Sie bei der Region-­ Hannover-Betreuungsstelle. Der betroffene Mensch steht im Mittelpunkt Das Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover ist auch dann gefragt, wenn Menschen aufgrund von physischer oder psychischer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Zu den Aufgaben der Fachleute gehört es, die engen gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und deren Umfang zu prüfen. In diesem Verfahren steht stets der betroffene Mensch im Mittelpunkt. 78

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