Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Vorsorge, Betreuung und Sterbefall Vorsorge, Betreuung und Sterbefall die Verfügung vor dem Hintergrund der sich ändernden Lebenssituation und der medizinischen Fortschritte regelmäßig zu überprüfen. Eine Patientenverfügung sollte unbedingt mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung verbunden werden. In dieser kann festgelegt werden, welche Person des Vertrauens als Bevollmächtigte dafür sorgen soll, dass der in der Patientenverfügung festgehaltene Wille berücksichtigt wird. Verfügungsausweis Der Ver fügungsausweis ist ein checkkartengroßer Ausweis, der direkt in der Geldbörse mitgeführt werden kann. Er beinhaltet wichtige persönliche Daten zu einer bestehenden Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und gibt Informationen, wo die Ver fügungen hinterlegt sind. Dokumentenmappe Wichtige Urkunden und Dokumente sollten in einer Mappe gesammelt aufbewahrt werden. ® ® Geburtsurkunde ® ® Heiratsurkunde (Stammbuch) ® ® Wertpapiere, Sparbücher ® ® Sozialversicherungsunterlagen ® ® Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen ® ® Versicherungspolicen ® ® Schuldurkunden ® ® Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ® ® Testament Im Notfall sollte die Dokumentenmappe umgehend zur Verfügung stehen. Um einen umgehenden Zugriff zu gewährleisten, sollte eine Vertrauensperson wissen, wo die Dokumentenmappe verwahrt wird. Gesetzliche Betreuung Wenn keine Vorsorgevollmacht und Betreuungsver fügung vorhanden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Betreuung bestellt werden. In diesem Fall wird vom Amtsgericht Lehrte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter ernannt. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, wird der Wunsch der betroffenen Person berücksichtigt. Eine gesetzliche Betreuung ist in Aufgabenbereiche unterteilt. In der Praxis werden folgende Aufgaben am häufigsten übertragen: ® ® Gesundheitssorge ® ® Aufenthaltsbestimmung ® ® Wohnungsangelegenheiten ® ® Vermögenssorge ® ® Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten ® ® Postangelegenheiten Dann kümmert sich die gesetzliche Betreuung um alle rechtlichen Belange, die für die Hilfe und Unterstützung einer betroffenen Person erforderlich sind. Sterbefall Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gerne gemieden werden. Doch das Sterben gehört unwiderruflich zum Leben dazu. Sich bewusst zu machen, dass diese Tatsache ein Selbstverständnis ist, hilft wichtige Dinge im Vorfeld zu klären. Tritt der Sterbefall ein, müssen sich die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit ungeklärten Angelegenheiten beschäftigen. Testament Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Mit einem Testament wird bezeugt, dass der Nachlass nach den Wünschen der Verstorbenen oder des Verstorbenen geregelt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Kapelle auf dem Neuen Friedhof in Lehrte Quelle: Stadt Lehrte, Foto: Herr Dr. Wolfes 80

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