Seniorenwegweiser Leinfelden-Echterdingen

25 Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod des Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Notare in Leinfelden-Echterdingen/Flughafen: Notar Sebastian Köbler Zeppelinplatz (Echterdinger Carré) in Echterdingen: Hauptstraße 29, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711 252732-0 Notar Jürgen Kuhn Flughafenstraße 59, Sky Loop Gebäude am Flughafen 70629 Stuttgart Tel.: 0711 998893-0 Notarkammer Ansprechpartner: Dr. Carsten Walter, M. Jur. (Oxford), Geschäftsführer Friedrichstraße 9 a, 70174 Stuttgart Tel.: 0711 3058770, Fax: 0711 30587769 E-Mail: info@notarkammer-baden-wuerttemberg.de 5.3 Testament Öffentliches Testament Das öffentliche Testament, das vor einem Notar oder einer Notarin mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament, bietet folgende Vorteile: Der Notar/die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt (es wird beim Amtsgericht hinterlegt), ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkommen. Ferner ersetzt das notarielle Testament im Erbfall den „Erbschein“. Der Erbe kann somit schneller handeln. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. © Gina Sanders - Fotolia

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