Seniorenwegweiser Leinfelden-Echterdingen

26 Älter werden in LE 6. Finanzielle Hilfen 6.1 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wer für mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt und bei entsprechenden Vorversicherungszeiten einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat. Es gibt fünf Pflegegrade. Neben körperlichen werden auch geistige und psychische Einschränkungen erfasst und in die Begutachtung mit einbezogen. Maßstab für die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung sind der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen sowie die Abhängigkeit von personeller Hilfe in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Dadurch erhalten auch demenziell oder psychisch beeinträchtigte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab, der durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (für privat Versicherte) ermittelt wird. Die Pflegeversicherung gewährt u. a. Leistungen ¾ ¾im häuslichen Bereich (Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen) ¾ ¾im teilstationären Bereich (Tages- bzw. Nachtpflege) ¾ ¾im stationären Bereich (Pflegeheim, Kurzzeitpflege) ¾ ¾für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei Fragen im Vor- und Umfeld von Pflege können Sie sich beim Pflegestützpunkt informieren: Pflegestützpunkt Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen E-Mail: pflegestuetzpunkt@le-mail.de Sabine Schmitz Tel.: 0711 1600-251, Fax: 0711 1600-200 Nadja Hefele Tel.: 0711 1600-229, Fax: 0711 1600-200 6.2 Leistungen nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab der Altersgrenze 65 Jahre oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das Vermögen ist bis zu einem Betrag von 5.000 Euro pro erwachsener Person, d. h. bei Paaren bis zu 10.000 Euro, geschützt. Selbst bewohntes, angemessenes Wohneigentum ist ebenfalls geschützt. Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können und die weder Arbeitslosengeld II erhalten noch Grundsicherung wegen dauernder voller Erwerbsminderung (z. B. befristet Erwerbsgeminderte; Kinder, deren Eltern nicht erwerbsfähig sind; Altersrentner vor der Altersgrenze). Hilfe zur Pflege Unter bestimmten Voraussetzungen kann ab Pflegegrad II auf Antrag Hilfe zur Pflege gewährt werden, wenn pflegebedürftige Personen den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können und der Bedarf nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Kosten für eine stationäre Pflege im Heim nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Hilfe in anderen Lebenslagen Sozialhilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in anderen Lebenslagen gewährt werden, soweit Leistungsberechtigte diese nicht selbst bewältigen können, wie z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder Übernahme von Bestattungskosten. Die erforderlichen Anträge erhalten Sie beim Bürgeramt in Echterdingen sowie beim Amt für soziale Dienste. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landratsamt Esslingen zuständig. Landratsamt Esslingen Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a. N. Tel.: 0711 3902-42505, Fax: 0711 3902-58031 E-Mail: kreissozialamt@lra-es.de © Robert Kneschke - stock.adobe.com

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