Älter werden in Ludwigshafen am Rhein – Wegweiser für ältere Menschen

Finanzielle Hilfen 72 Die Höhe der Pflegeleistungen betragen monatlich (Stand Mai 2023) Pflege- Sach- Entlastungs- geld: leistung: leistungen: Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen Seit dem 1. Januar 2017 erhalten alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, kann aber unter anderem für die Sicherstellung von zusätzlicher Betreuung des Pflegebedürftigen, Entlastung der pflegenden Angehörigen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch genommen werden. Ebenso kann er für die Mitfinanzierung von Kurzzeit- oder Tagespflege genutzt werden. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Zur Unterstützung der Pflege können Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Handschuhe, saugende Bettunterlagen und ähnliches) bis zu 40 Euro pro Monat erstattet werden. Zudem gewährt die Pflegekasse (meist leihweise) technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle und ähnliches. Außerdem kann man einen Zuschuss pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro erhalten, um Verbesserungen des individuellen Wohnumfeldes (zum Beispiel Badumbau, Verbreiterung der Türen) durchzuführen. Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson Wenn die Pflegeperson (zum Beispiel Familienangehörige) wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, können Personen mit Pflegegrad zwei bis fünf eine Ersatzpflegekraft engagieren. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft werden für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen oder stundenweise über das Jahr verteilt, bis zu einem Betrag von 1.612 Euro (Erhöhung um die Hälfte des Betrages für nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege auf 2.418 Euro möglich) je Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die zu pflegende Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Kurzzeitpflege Betroffene haben jährlich einen Anspruch von insgesamt 1.774 Euro für Kurzzeitpflege. Sind nicht alle Mittel aus der Verhinderungspflege aufgebraucht, kann sich der Betrag bis auf 3.386 Euro verdoppeln. (Stand Mai 2023) Teilstationäre Pflege Zusätzlich zu Pflegegeld oder -sachleistungen kann teilstationäre Pflege zum Beispiel in einer Tages- pflegeeinrichtung beantragt werden. Dadurch kann die Pflegeperson entlastet oder Zeiten einer Teil-

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