Älter werden in Ludwigshafen am Rhein – Wegweiser für ältere Menschen

71 Finanzielle Hilfen Blindenhilfe nach dem SGB XII ist abhängig von Einkommen und Vermögen und somit eine nachrangige Leistung. Das Landesblindengeld ist daher zuerst zu beantragen und wird bei der Blindenhilfe als Einkommen angerechnet. Blindenhilfe wird auch in stationären Einrichtungen gewährt. Leistungen der Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär), Landespflegegeld, Landesblindengeld und Blindenhilfe beantragt man beim Bereich Teilhabe, Pflege und Senioren der Stadt Ludwigshafen, dort allerdings zuerst bei der Ansprechstelle Teilhabe und soziale Hilfen. Bereich Teilhabe, Pflege und Senioren der Stadt Ludwigshafen, Abteilung Ansprechstelle Teilhabe und soziale Hilfen Anschrift Europaplatz 1 (Stadthaus Nord) 67063 Ludwigshafen Zentrale 0621 504-4045 Telefonnummer Zentrale E-Mail ansprechstelle@ludwigshafen.de Ansprechpartner*in Manuel Beck Telefon 0621 504-2712 E-Mail manuel.beck@ludwigshafen.de Die Ansprechstelle ist grundsätzlich zuständig für Erstberatung, Zuständigkeitsprüfungen und gegebenenfalls Antragsannahme in den Rechtsgebieten Eingliederungshilfe (Teil 2 SGB IX), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII). Bitte nutzen Sie für erstmalige Unterstützungsanliegen zu diesen Sozialleistungen sowie bei erneuten Anfragen nach beendetem Leistungsbezug die genannten Kontaktdaten. Leistungen der Pflegeversicherung Häusliche Pflege Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, geistige, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren können und daher für mindestens sechs Monate auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Trifft dies zu, kann dieser Personenkreis bei seiner jeweiligen Pflegekasse Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen wird dann im Rahmen eines Hausbesuchs den Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Umgang mit Erkrankungen, Mobilität und Haushalt sowie geistige und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen und die Fähigkeit den Alltag zu gestalten, erfassen und eine Empfehlung zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade an die Pflegekasse abgeben. Man kann die Leistungen entweder als Pflegegeld (wenn man von Angehörigen gepflegt wird) oder als Sachleistung (wenn man ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut wird) erhalten. Möglich ist aber auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen durch einen Pflegedienst.

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