Älter werden in Ludwigshafen am Rhein – Wegweiser für ältere Menschen

75 Finanzielle Hilfen  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  Blindenhilfe oder  Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunk- beitragspflicht befreien lassen. Taubblinde Menschen können sich ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können einen Antrag auf Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Anträge zur Befreiung / Ermäßigung gibt es beim ARD ZDF Deutschlandradio. ARD ZDF Deutschlandradio Anschrift Beitragsservice 50656 Köln Telefon 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen) Man kann den Antrag auch online stellen. Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de/service gibt es einen barrierefreien Zugang zum Antrag mit nützlichen Eingabehilfen. Sozialtarif bei der Deutschen Telekom Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist beziehungsweise eine Ermäßigung erhält oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzt, kann bei der Deutschen Telekom einen Antrag für einen Sozialtarif für Verbindungen im Netz der Telekom stellen. Derjenige bekommt dann eine Vergünstigung für die zu zahlenden Tarifeinheiten; die Grundgebühr ist von der Vergünstigung nicht betroffen. Auskunft und Antrag: Telekom-Läden Kostenfreie Hotline 0800 3 30 10 00 Anschrift Im Zollhof 4 (in der Rhein-Galerie) 67061 Ludwigshafen Telefon 0621 59 18 34 10 Anschrift Hedwig-Laudien-Ring 3 67071 Ludwigshafen Telefon 0621 6 71 91 51 51 © Richard Johnson · adobestock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=