Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

IV. Beratung und Information 16 Älterwerden im Landkreis Lüchow-Dannenberg | IV. Beratung und Information IV. Beratung und Information Weiteres finden Sie unter Kapitel II., Seniorenbeirat/Senio- renkolleg. Für Auskünfte und Fragen zum Seniorenbeirat steht der Seniorenstützpunkt des Landkreises zur Verfügung. Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Seniorenstützpunkt Niedersachsen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-212 Telefax: 05841 12088570 E-Mail: seniorenbuero@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de/senioren 3. Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Der Beirat für Menschen mit Behinderungen unterstützt und berät die/den Behindertenbeauftragte/n, zeigt Verbes- serungsmöglichkeiten im Behindertenbereich auf und er- fasst die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen. 1. Vorsitzende und Behindertenbeauftragte Frau Jessica Löhrke Telefon: 05846 9803935 E-Mail: jessica.loehrke@googlemail.com 4. Rentenversicherung Beim Versicherungsamt des Landkreises Lüchow-Dannen- berg und bei den Versichertenberatern erhalten Sie Infor- mationen und Beratungen zu Sozialversicherungen wie z. B. Rentenversicherung sowie Hilfen bei der Antragstellung. Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-208 Telefax: 05841 12088570 E-Mail: a.christiansen@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Rainer Kahrs, Telefon: 05843 377 5. Grundsicherung Mit der Grundsicherung soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund dauerhafter voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Ein- künfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausrei- chen, sichergestellt werden. Im Gegensatz zu anderen sozialen Leistungen wird auf Ein- kommen und Eigentum der Kinder und Eltern nicht zurück- gegriffen, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000,00 Euro liegt.

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