Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

IV. Beratung und Information | Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg 17 IV. Beratung und Information Wer kann Grundsicherung erhalten? Personen, die J die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben J das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligenArbeitsmarktlage – ausmedizinischenGrün- dendauerhaft voll erwerbsgemindert sind, habenAnspruch auf Leistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und verwertbarem Vermögen be- streiten können. Der Bezug einer Alters- oder Erwerbsmin- derungsrente gehört nicht zu den Voraussetzungen. Nähere Auskünfte: Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-202 Telefax: 08541 12088570 E-Mail: grusi@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de 6. Blindenhilfe, Landesblindengeld Blindenhilfe Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten blinde Menschen auf Antrag Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetz- buch XII. Bei Gewährung von Leistungen bei häuslicher Pfle- ge und bei einem Heimaufenthalt, der ganz oder teilweise ausMitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger finanziert wird, wird eine gekürzte Blindenhilfe gezahlt. Die Hilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Auskünfte erteilt: Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-213 Telefax: 05841 12088560 E-Mail: lbg@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de © Gina Sanders · fotolia.com

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