Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

20 Älterwerden im Landkreis Lüchow-Dannenberg | IV. Beratung und Information IV. Beratung und Information IV. Beratung und Information 9. Befreiung von den Rundfunk-/Fernsehgebühren Sie können u. a. unter folgenden Voraussetzungen von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden: J bei anerkannter Schwerbehinderung mit dem Vermerk „RF“ im Schwerbehindertenausweis J beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt J beim Bezug von Grundsicherungsleistungen J oder beim Bezug von Hilfe zur Pflege. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Telefon: 018 599950400 (0,14 EUR/Min) Internet: www.rundfunkbeitrag.de/service TIPP: Ermäßigung der Telefongebühren Der Personenkreis, der unter dieRundfunkgebührenbefreiung fällt, kann auch eine Ermäßigung der Telefongebühren bei der Telekom AG, Postfach 2000, 29523 Uelzen, beantragen. 10. Schwerbehindertenausweis/Beratung Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt sind, können bei der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde die Feststellung ihrer Behinderung und imFalle der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung vonmindestens 50%) die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises beantragen, in dem der Grad der Behinderung vermerkt wird. Neben dem Grad der Behinderung werden auch ggf. vor- liegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenann- te Nachteilsausgleiche festgestellt und imAusweis vermerkt (z. B. Blindheit, Notwendigkeit der ständigen Begleitung, Hilflosigkeit, außergewöhnliche Gehbehinderung…). Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedli- chen Formen möglich. So können neben steuerlichen Vor- teilen beispielsweise Parkerleichterungen bei Blindheit oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gewährt wer- den. Die Feststellung der Behinderung und die Ausweisaus- stellung sind einkommens- und vermögensunabhängig. Antragsformulare sind bei der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde, beim Landkreis und bei den Samtgemeinden erhältlich. Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-213 Telefax: 05841 12088570 E-Mail: sba@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 153219 E-Mail: poststellelslueneburg@ls.niedersachsen.de Internet: www.soziales.niedersachsen.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=