Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

IV. Beratung und Information | Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg 19 IV. Beratung und Information BeimMietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die Hausbelastung bezuschusst. Die Kosten müssen vom Woh- nungsinhaber selbst, nicht von einem Dritten, aufgebracht werden. Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. DieMiete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig. UmWohngeld zu erhalten, muss der Antrag bei der Wohn- geldstelle auf amtlichen Vordrucken gestellt werden. Weitere Informationen: Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-229 oder 120-218 Telefax: 05841 12088570 E-Mail: wog@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de 8. Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich für den Bezug vonSozialwohnungen; dieAusstellungsgebühr für den für das Land Niedersachsen gültigen Schein beträgt z. Zt. 18,00 €. Unter folgenden Voraussetzungen kann man einen Wohn- berechtigungsschein erhalten: J Einkommen nicht höher als 17.000,– Euro/jährlich (1 Per- son) bzw. 23.000,– Euro (2 Personen) brutto anrechenba- res Einkommen J Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegestufe J bei Altenwohnungen: zusätzlich mindestens 60 Jahre Bei Fragen bzw. zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841 120-228 Telefax: 05841 12088560 E-Mail: wohnraumf@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de © monkeybusinessimages · thinkstock.com

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