Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Die Pflegebedürftigkeit wird vomMedizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Diese Untersuchungwird durch die Pflegekasse veranlasst. Leistungen der Pflegekasse werden nur Personen gewährt, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegebe- dürftig sind. Der Medizinische Dienst beurteilt das Ausmaß der persönlichen Pflegebedürftigkeit und stellt die Pflege- stufe fest. Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenmit besonderenAnforderungen an die pfle- gerische Versorgung Die häusliche Pflege Dem Bedürfnis vieler Seniorinnen und Senioren, den Le- bensabend so lange wie möglich „in den eigenen vier Wän- den“ zu verbringen, wird durch ambulante Pflegeleistungen nachgekommen. Vorrang haben ambulante Leistungen vor stationären Leistungen. Es wird unterschieden zwischen: J Grundpflege: Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung J Behandlungspflege: z. B. Injektionen, Verbandswechsel oder Blutdruckkontrolle durch examinierte Fachkräfte. Sie können zwischen drei verschiedenen Leistungsformen wählen. Entscheiden Sie sich, dass die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pfle- gedienst wahrgenommen wird, übernimmt die Pflegekasse folgende Kosten pro Monat: Pflegesachleistung = Pflegedienst Pflegegrad 1 0,– € Pflegegrad 2 689,– € Pflegegrad 3 1.298,– € Pflegegrad 4 1.612,– € Pflegegrad 5 1.995,– € Pflegegeld = eigenbeschaffte Pflegekraft Pflegegrad 1 0,– € Pflegegrad 2 316,– € Pflegegrad 3 545,– € Pflegegrad 4 728,– € Pflegegrad 5 901,– € 46 Älterwerden im Landkreis Lüchow-Dannenberg | VI. Pflege und Entlastung zu Hause VI. Pflege und Entlastung zu Hause VI. Pflege und Entlastung zu Hause

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