Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

In Abständen, einmal 1/2-jährlich bei Pflegegrad 2 bis 3 und bei Pflegegrad 4 bis 5 1/4-jährlich, muss ein anerkannter ambulanter Pflegedienst hinzugezogenwerden. Die Kosten dieser Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegekasse. Kombinationsleistung Auch die Kombination von Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und Auszahlung von Pflegegeld an Angehöri- ge oder Bekannte ist möglich. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst nur zum Teil in Anspruch genom- men, zahlt die Pflegekasse in diesen Fällen das anteilige Pflegegeld als Barleistung. Verhinderungspflege Bei Urlaub oder Krankheit der (ehrenamtlichen) Pflegeper- son bezahlt die Pflegekasse eine Pflegevertretung oder eine entsprechende Tages- oder Nachtpflege. Diese wird bis zu vier Wochen pro Jahr bewilligt, die Aufwendungen dürfen 1.612,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten; diese Summe gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige von einer Pflegeperson bereits sechs Mo- nate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Sofern eine Verhinderungspflege gewünscht wird, ist dies vorher bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. 9. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage im Jahr. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe. Kurzzeitpflege dient der J Entlastung der pflegenden Angehörigen, J Krisenintervention, wenn sich der Pflegezustand des Pfle- gebedürftigen akut verschlechtert hat, J Krankenhausnachsorge zur Mobilisation In vielen Alten- und Pflegeheimen des Landkreises Lüchow- Dannenberg werden ganzjährig einzelne Plätze für eine Kurzzeitpflege freigehalten. Tages- und Nachtpflege Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist Monatlich Pflegegrad 2 bis zu 689,– € Pflegegrad 3 bis zu 1.298,– € Pflegegrad 4 bis zu 1.612,– € Pflegegrad 5 bis zu 1.995,– € Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstati- onäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinations- leistung in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. VI. Pflege und Entlastung zu Hause | Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg 47 VI. Pflege und Entlastung zu Hause

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