Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

34 3. WOHNEN WOHNEN 3.8 Leben im Alten- und Pflegeheim Viele ältere Menschen scheuen den Weg in ein Alten- und Pflege- heim, weil sie befürchten, die bisherigen Kontakte zu verlieren, in der bisherigen Lebensführung eingeschränkt oder gar „bevormundet“ zu werden. Sicherlich ist die Aufgabe der bisherigen Wohnung kein leichter Schritt. Er kann aber notwendig werden, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, den erforderlichen Pflegeumfang ab­ zudecken. Der Vorteil der Heimbetreuung ist, dass die Hilfen sofort und direkt abrufbar sind rund um die Uhr. Übrigens: Es besteht in der Regel die Möglichkeit eines zeitlich be- grenzten „Probewohnens“ in den Alten- und Pflegeheimen. Alten- und Pflegeheime sind darauf ausgerichtet, pflegebedürftigen Menschen, die keinen eigenen Haushalt mehr führen können, Wohn- raum, Verpflegung und Betreuung zu gewähren. Als Heimbewohner haben Sie die gleichen Rechte, wie jeder andere Staatsbürger auch. Darüber hinaus schafft Ihnen das Heimgesetz jedoch noch einen zu- sätzlichen Schutz, damit Ihre das Heim betreffenden Interessen auf jeden Fall gewahrt bleiben. 3.9 Heimaufsichten Mit der Entscheidung, in ein Heim umzuziehen, stehen die Bewohnerinnen und Bewohner gleichzeitig unter dem Schutz des Heimgesetzes und der zu dem Heimgesetz erlassenen Rechts­ vorschriften. Ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte Menschen sind besonders schutzbedürftig, weil sie oftmals ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht ausreichend selbst vertreten können. Dies gilt vor allem, wenn man berücksichtigt, dass im Laufe der Jahre das Durchschnittsalter beim Wechsel von der Wohnung in ein Heim deutlich gestiegen ist und dass der Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Grad der Pflege­ bedürftigkeit zugenommen hat. © Robert Kneschke / Fotolia

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