Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

35 3. WOHNEN WOHNEN Das Niedersächsische Gesetz für unterstützende Wohnformen (NuWG) ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Es dient dem Zweck, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten herbeizuführen. Es soll dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles Leben im Heim führen können. Heimaufsicht Hansestadt Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Sie können uns persönlich oder auch telefonischer kontaktieren. Telefon: 04131 309-3933 und 04131 309-3949 Fax: 04131 309-3819 www.lueneburg.de/senioren.de Heimaufsicht Landkreis Lüneburg Fachdienst Senioren und Behinderte Am Graalwall 4, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 261-676 und 04131 261-214 www.landkreis-lueneburg.de Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Eine vorherige telefonische Vereinbarung wird empfohlen. 3.10 Heimbeiräte Der Heimbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Heimleitung und Bewohnerschaft. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht. Das Mitwirkungsrecht des Heimbeirates erstreckt sich auf allgemeine Aufgaben.Weiterhin ist er bei Entscheidungen des Heimträgers und der Heimleitung in den Angelegenheiten zu beteiligen, die in der Heimmitwirkungsverordnung aufgeführt sind (siehe dazu §§ 29, 30 der Heimmitwirkungsverordnung). 3.11 Heimkosten Bei der Wahl des Heimplatzes sollte darauf geachtet werden, dass Entgeltvereinbarungen über Leistungen der vollstationären Pflege /  Pflegesatzvereinbarung mit allen Kostenträgern bestehen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Ihr Einkommen zur Bezahlung der Heim- kosten nicht ausreichen sollte. Für den Fall, dass solche Vereinbarungen bestehen und die Heim­ kosten von Ihnen nicht bezahlt werden können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Heimrestkosten zu beantragen. Die Klärung der Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger sollte in jedem Fall vor der Vertragsunterzeichnung des Heimvertrags und der Heimaufnahme erfolgen. Nähere Auskünfte erhalten Bürger, die in der Hansestadt Lüneburg wohnen, vom zuständigen Fachbereich Soziales der Hansestadt Lüneburg unter Telefon: 04131 309-3931, Bürger, die im Landkreis wohnen, vom zuständigen Fachdienst Senioren und Behinderte des Landkreises Lüneburg Telefon: 04131 261229. © Halfpoint / Fotolia

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