Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

57 5. FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Sprechzeiten: Donnerstag: von 13.00 – 17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Die Beratung ist kostenlos. Die Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstelle Lüneburg Altenbrückerdamm 14, 21337 Lüneburg Telefon: 04131 7595-0, Fax: 04131 7595-35 Kostenfreies Service-Telefon: 0800 100048010 Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 –15.00 Uhr Donnerstag von 08.00 –18.00 Uhr Freitag von 08.00 –13.00 Uhr Die Deutsche Rentenversicherung Hallesche Straße 1, 10963 Berlin Telefon: 030 8650 E-Mail: www.deutsche-rentenversicherung.de 5.3 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung & Sozialtarif der Telekom Radio, Fernsehen und Telefon sind gerade im Leben älterer und behinderter Menschen von großer Bedeutung. Für diese Geräte müssen Gebühren gezahlt werden. Unter Umständen kann eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung oder Ermäßigung erfolgen für gehörlose, blinde oder sprachbehinderte Men- schen mit den Merkzeichen Gl, Bl oder RF oder einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht oder Sonderfürsorgeberechtigte (gem. § 27 BVG) sowie berechtigte Personen im Bezug von Sozialleistungen. (SGB II, XII u. a. z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) Den Sozialtarif der Telekom kann in Anspruch nehmen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzt. Die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist schriftlich zu beantragen bei ARD / ZDF und Deutschlandradio 50656 Köln Information: Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg E-Mail: ssb@stadt.lueneburg.de www.lueneburg.de/senioren 5.3.1 Sozialtarif der Telekom Der Sozialtarif ist nur mit bestimmten Spezialtarifen der Telekom kombinierbar. Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen der Telekom gewährt. Der Sozialtarif wird nicht für Anschlüsse vereinbart, für die bereits eine anderweitige soziale Vergünstigung der Telekom gewährt wird. Die soziale Vergünstigung erhalten Sie, wenn Sie wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkge- bührpflicht befreit sind. Es kann auch der Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie dem Merkzeichen Bl oder Gl oder der Fest- stellungsbescheid des Versorgungsamtes vorgelegt werden. Der Sozialtarif der Telekom muss direkt bei der Telekom (Telefonladen oder Post) beantragt werden . Auskünfte erhalten Sie im T-Shop Große Bäckerstraße 15 Telefon: 0800 3301000

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=