Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

58 5. FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN 5.4 Rezeptgebührenbefreiung Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezept- gebühr. Die Kosten für ärztliche Behandlung und die medizinische Versorgung trägt die Krankenkasse. Die Versicherten müssen für diese Leistungen einen Eigenanteil (Zuzahlung) tragen. Für diesen Eigenanteil besteht eine Belastungsgrenze. Sie beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken ein Prozent. Ist die Belastungsgrenze erreicht, befreit die Kranken­ kasse auf Antrag von der weiteren Zuzahlung. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre zuständige Krankenkasse oder Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt. 5.5 Schwerbehindertenausweis Eine Schwerbehinderung nach SGB IX wird aufgrund von ärztlich diagnostizierten Gesundheitsstörungen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie auf Antrag festgestellt. Hierzu ist die Feststellung eines Grades der Behinderung von mindestens 50 Prozent erforderlich. Behinderte, die nicht im Sinne des Gesetzes schwerbehindert sind, erhalten vom niedersächsischem Landesamt Bescheinigungen, mit denen sie einzelne Rechte oder Nachteils­ ausgleiche in Anspruch nehmen können. Der Schwerbehindertenausweis enthält die Feststellung über den Grad der Behinderung und sogenannte Merkzeichen. Diese Merkzeichen geben bestimmte Einschränkungen der Person an und sind Voraussetzung, um Rechte und Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertengesetz und anderen Vorschriften in Anspruch nehmen zu können. Merkzeichen: G: Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aG: Es liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung vor H: Hilflose Personen erhalten dieses Merkzeichen RF: Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren Bl: Blinde Personen erhalten dieses Merkzeichen Gl: Gehörlose Personen erhalten dieses Merkzeichen 1. Kl.: Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte erhalten dieses Merkzeichen VB: Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz EB: Entschädigungsberechtigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz Hilfestellung und Beratung erhalten Sie im: Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg E-Mail: ssb@stadt.lueneburg.de www.lueneburg.de/senioren Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr Sozialverband Deutschland Sozialberatungszentrum, Bei der Ratsmühle 18, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 240211, Fax: 04131 240244 E-Mail: info@sovd-lueneburg.de Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: offene Sprechstunde 08.00 – 12.00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag: Terminvereinbarung

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