Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

66 5. FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN 5.9 Grundsicherung (Soziale Hilfen) Sozialhilfe soll ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, sie ist nicht von Beiträgen oder einer Mitgliedschaft abhängig. Sozialhilfe erhält, wer in eine Notlage geraten ist und sich nicht selbst helfen kann. Wer kein oder nur ein sehr geringes Einkommen oder Vermögen hat und auch keine Hilfe und Unterstützung von anderen Trägern von Sozialleistungen oder von Angehörigen erhält, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe muss nur in seltenen Fällen zurückgezahlt werden. Angehörige können zum Unterhalt herangezogen werden, es gibt jedoch bestimmte Freibeträge. Lassen Sie sich beraten! Sozialhilfe ist vielseitig. Sie richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls, in dem sich der Betroffene befindet. Sozialhilfe gibt es als Hilfe zum Lebensunterhalt, als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Grundleistungen der Sozial- hilfe. Sie umfassen die erforderlichen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege, Heizung und die Bedürfnisse des tägli- chen Lebens. Daneben werden auf Antrag einmalige Beihilfen nur noch in gesetzlich festgelegten Ausnahmen gewährt. Die Höhe der laufenden Zahlungen richtet sich nach dem Einkommen und den vom Gesetzgeber festgelegten „Regelsätzen“. Darüber hinaus können Mehrbedarfszuschläge gewährt werden. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen wird Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Krankheit, hohes Alter, Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Entscheidend ist, dass den Hilfesuchenden auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Auf- bringung der Mittel nicht zuzumuten ist. Die einzelnen Hilfen sind unter anderem: • • Hilfe zur Pflege durch häusliche Pflege oder Unterbringung in Heimen • • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts • • Inanspruchnahme sozialer Dienste • • vorbeugende Gesundheitshilfe • • Altenhilfe (Beratung und Unterstützung z. B. bei persönlichen Problemen jeder Art, bei der Suche nach einem geeigneten Heim­ platz oder bei der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung). Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen könnte, lassen Sie sich beraten: Hansestadt Lüneburg (für Bürger, die in der Hansestadt Lüneburg wohnen) Sozialamt Lüneburg Fachdienst soziale finanzielle Hilfen Am Marienplatz, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-0 Landkreis Lüneburg (für Bürger, die in dem Landkreis Lüneburg wohnen) Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 26-0 © contrastwerkstatt / Fotolia

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