Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

79 8. VORSORGE UND BETREUUNG VORSORGE UND BETREUUNG Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungs­ verfügung und rechtliche Bestimmungen Denken Sie rechtzeitig an Vorsorgeverfügungen. Sie bestimmen selbst, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht handeln bzw. entscheiden können. Bitte bedenken Sie: Angehörige, Ehegatten und Kinder treten rechtlich nicht automatisch an Ihre Stelle. Deshalb sollten Sie rechtzeitig, solange Sie entscheidungsfähig sind, mithilfe einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Bedarfsfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen soll. 8.1 Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen (ohne Kontrolle durch das Vormund- schaftsgericht), um im Notfall für und über ihre Belange zu entscheiden. Am umfangreichsten ist eine sogenannte Vorsorgegeneralvoll- macht, mit der der Bevollmächtigte quasi in allen Lebensfragen in Ihrem Namen – von Vermögens- bis Gesundheitsfragen – handeln kann. Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine Person des Vertrauens widerruflich ermächtigen, ihn in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. In der Vollmacht sollten die Angele- genheiten, auf die sie sich erstreckt, genau festgelegt werden, z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbe- stimmung, Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Behörden usw. © HighwayStarz / Fotolia GROSSE BÄCKERSTR. 23 · 21335 LÜNEBURG · TEL.: 04131 - 20880 · INFO@SEMRAU-KOLLEGEN.DE · WWW.SEMRAU-KOLLEGEN.DE TESTAMENTE RECHTSSICHER GESTALTEN DURCH DEN NOTAR UND FACHANWALT FÜR ERBRECHT

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