Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

80 8. VORSORGE UND BETREUUNG VORSORGE UND BETREUUNG 8.2 Patientenverfügung Unklarheiten in medizinischen Fragen können Sie am besten mit einer sogenannten Patientenverfügung vorbeugen. Damit dokumen- tieren Sie, wie Sie für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können, behandelt werden möchten. Denn bei den bestehenden medizinischen Möglichkeiten wird es immer wichtiger, sich konkret zu äußern, da Ärzte grundsätzlich der gesetzlichen Bestimmung verpflichtet sind, Leben so lange wie möglich zu erhalten. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall einer medi- zinischen Behandlung festlegen. Die Patientenverfügung dient dazu, Zweifel am mutmaßlichen Willen des Patienten auszuschließen.Die Verfügung sollte möglichst detailliert und handschriftlich abgefasst sein. 8.3 Betreuungsverfügung Eine gesetzlich geregelte Betreuung wird angeordnet, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, sie also ihre An­ gelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und keine dementsprechende Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste vorliegen. Wenn Sie für einen solchen Fall vorsorgen wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung auf- setzen, in der Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten. Das Gericht ist verpflichtet, Ihre durch die Betreuungsverfügung geäußerten persönlichen Wünsche zu berücksichtigen. Sie können aber auch eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen. Nähere Informationen erhalten Sie u. a. im: Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-3213 oder 309-3316, 309-3370 oder 309-3717 E-Mail: ssb.stadt.lueneburg.de Sowie in der kostenlosen persönlichen Seniorenrechtsberatung an jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 – 16.30 Uhr im Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) www.lueneburg.de/senioren Betreuungsverein Lüneburg e. V. Auf dem Wüstenort 4, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 789580 www. betreuungsverein-lueneburg.de Betreuungsstelle des Landkreises Lüneburg Neuetorstraße 3, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 26-1231 oder 26-1595 oder 26-1585 oder 26-1639 oder 26-1789 Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Publikationen der Bundesregierung: www.bmjv.de 8.4 Testament Durch die Einrichtung eines Testaments gehen Sie sicher, dass im Ernstfall die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren eigenen Wünschen erfolgt. Liegt im Todesfall kein gültiges Testament bzw. kein Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, über deren Regelungen Sie sich bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder dem Amtsgericht informieren können. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihren letzten Willen festzuhalten. Es muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Das bei einem Notar verfasste notarielle Testament bietet größere Sicherheit. Hier besteht die Möglichkeit, sich rechtlich ausführlich über die zweckmäßige Form und den Inhalt der Verfügung beraten

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