Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

81 8. VORSORGE UND BETREUUNG VORSORGE UND BETREUUNG zu lassen. Es ist kostenpflichtig, bietet jedoch die Gewähr, dass Ihr letzter Wille klar und deutlich formuliert ist und im Todesfall das Nachlassgericht informiert wird. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, wenn es nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entspricht. 8.4.1 Testament und Erbvertrag Der Tod kann jeden jederzeit treffen. Wer vermeiden möchte, dass nach seinem Tod Auseinandersetzungen zwischen den Hinter­ bliebenen über den Nachlass entstehen, sollte seine Erbfolge verbindlich festlegen und sich nicht auf die gesetzliche Regelung verlassen. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, den letzten Willen festzulegen. Es muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Es können jedoch inhaltliche Fehler auftreten, die gravierende, vom Laien kaum vorhersehbare Auswirkungen haben. Das bei einem Fachanwalt oder Notar verfasste Testament oder der Erbvertrag bieten daher eine größere Sicherheit. Hier besteht die Möglichkeit, sich durch einen im Erbrecht spezialisierten Fachmann beraten zu lassen und abzuklären, wie die eigenen individuellen Vorstellungen verwirklicht werden können. Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? • • Wie verhindere ich, dass Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen? • • Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein Ehepartner wieder heiratet? • • Wie kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? • • Wer beerbt meine Erben? • • Wie bedenke ich Lebensgefährten oder andere Menschen, die für mich gesorgt haben? Diese Beratung bei einem Notar ist zwar kostenpflichtig, die Höhe der Kosten aber oft überschätzt. Sie haben zudem die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille klar und deutlich formuliert ist. Sie können Ihr Testament oder den Erbvertrag jederzeit ändern, wenn diese nicht mehr Ihrem aktuellem Willen entsprechen. Publikationen unter: www.bmjv.de www.mj.niedersachsen.de Kostenlose Beratung erhalten Sie im: Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-3213 oder 309-3316, 309-3370 oder 309-3717 E-Mail: ssb.@stadt.lueneburg.de Sowie in der kostenlosen persönlichen Seniorenrechtsberatung an jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 – 16.30 Uhr im Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) www.lueneburg.de/senioren Infotelefon: Bundesnotarkammer Telefon: 0800-35 50 50 Zentrales Testamentsregister 10874 Berlin Telefon: 0800 35 50 700 (gebührenfrei)

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