Älter werden in Lünen

59 Am Ende des Lebens Die Krankenkassen übernehmen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 95% der Kosten für den Aufenthalt in einem stationären Hospiz. Die restlichen Kosten sind durch die Hospize selbst durch Spenden aufzubringen. Dem Gast im Hospiz entstehen keine Kosten. In Lünen gibt es seit 2016 ein stationäres Hospiz. Das „Hospiz am Wallgang“ hält 14 Einzelzimmer vor. Hospiz am Wallgang Holtgrevenstraße 5 44532 Lünen Leitung: Sebastian Roth Telefon: 02306 / 78 49 000 E-Mail: info@hospiz-luenen.de Internet: www.hospiz-luenen.de Informationen über Hospize und weitere Ange- bote im Bereich der Palliativ-Versorgung im Kreis Unna finden Sie auch auf der Internet-Seite des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de so wie unter www.alpha-nrw.de ERBRECHT UND TESTAMENT Erbrecht bzw. Erbfolge Dokumentenmappe Wichtige Urkunden und Papiere bewahren Sie am besten in einer Mappe auf. Folgende Unterlagen gehören u. a. in eine Dokumentenmappe: • Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstamm- buch, auch der Eltern /Großeltern • Rentennachweise / Sozialversicherungsunterlagen • Nachweise über private Altersversorgungen • Zeugnisse /Ausbildungsnachweise • Arbeitsverträge • Versicherungspolicen • Nachweis über die Erstellung einer Vorsorgevoll- macht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung • Nachweis über die Hinterlegung eines Testaments / Erbvertrags Erbrecht Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt die Gesamtrechtsnachfolge vor. Das bedeutet, der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers mit allen positiven und negativen Seiten. Der zweite bestimmende Grundsatz des Erbrechts ist die Testierfreiheit. Das heißt der Erblasser kann bestimmen, wer sein Erbe wird. Die Freiheit des Erblassers wird dadurch beschränkt, dass für einen engen Personenkreis (Abkömmlinge, Eltern, Ehe- gatten und eingetragene Lebenspartner) ein Pflichtteilsrecht vorgesehen ist. Gesamtrechtsnachfolge Macht der Erblasser von seiner „Freiheit“ zu tes- tieren keinen Gebrauch, regelt das BGB detailliert, wer Erbe wird. Das kann im Einzelfall sehr komplex werden, wenn z. B. jemand ohne Abkömmlinge und Ehegatten verstirbt. In diesen Fällen sind dann oftmals eine große Zahl von „Erben“ in einer „Erbengemeinschaft“, die sich möglicherweise gar nicht kennen. Wer nicht Erbe werden will, kann bin- nen sechs Wochen (Zugang beim Nachlassgericht) ab Kenntnis von dem Erbfall die Erbschaft aus­ schlagen. Die Erklärung muss notariell beurkundet sein oder vor dem Nachlassgericht erklärt werden. Testierfreiheit Wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, muss er ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen. Ein Einzel-Tes- tament (ein Testament einer einzelnen Person) ist frei widerruflich. ■ CHRISTIAN DIECKMANN Rechtsanwalt & Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht ■ FRANK KITTEL-ALBERS Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht ■ AXEL DENKERT Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht ■ MARTINA STILLER Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht ■ LEO BÖGERSHAUSEN Rechtsanwalt & Notar, Mediator (DAA) Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Erbrecht ■ URSULA SCHWARTE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Strafrecht Spormeckerplatz 1b · 44532 Lünen (gegenüber dem Amtsgericht) · Tel.: 02306 / 20 33 00 · Fax: 03212/20 33 044 · info@kanzlei-luenen.de BÖGERSHAUSEN DIECKMANN DENKERT Rechtsanwälte · Notare · Fachanwälte

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