Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

Infotelefon Demenz: 02307 / 28 99 06 2 Sprechzeiten: montags bis freitags 09:00 – 12:30 Uhr donnerstags 14:00 – 17:00 Uhr Zusätzliche Sprechstunden der Pflegeberatung im Kreis Unna in Lünen: jeden 2. und 3. Dienstag im Monat von 9:00 – 12:00 Uhr Stadtkirche St. Georg / Eingang Gemeindebüro St.-Georg-Kirchplatz 44532 Lünen (Fußgängerzone Lünen) Ansprechpartnerin: Kerstin Schymiczek Terminvereinbarungen unter Telefon: 0800 / 27200200 (kostenfrei) Pflegeberatung für privat Versicherte Die „compass private pflegeberatung GmbH“, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, bietet – kostenfrei und unabhängig – Pflegeberatung auf drei Wegen für privat Pflegeversicherte: Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden und ihren Angehörigen offen und ist unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 101 88 00 bundesweit zu erreichen. Die Pflegeberater:innen beraten privat Versicherte gerne auch per Videogespräch. So können beispielsweise auch nicht am Wohnort befindliche Angehörige einfach in das Beratungsgespräch eingebunden werden. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeitenden am Telefon eine Pflegeberatung vor Ort. Die aufsuchende Pflegeberatung von compass reicht von einem einmaligen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Begleitung. compass private pflegeberatung GmbH Servicenummer: 0800 101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de Internet: www.compass-pflegeberatung.de Pflege Service Portal: Internet: www.pflegeberatung.de zuständige Beraterin für Lünen: Stephanie Schuh Telefon: 0221 / 93 332 229 E-Mail: stephanie.schuh@ compass-pflegeberatung.de DIE PFLEGEVERSICHERUNG 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung erstmals als eigenständige Pflichtversicherung eingeführt. Seitdem erhalten pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse Pflegeleistungen. Die Leistungen der Pflegekasse sind davon abhängig, welcher Pflegegrad vorliegt und ob die Pflege zuhause durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst, teilstationär oder vollstationär erbracht wird. wSeit der Einführung wurden die Pflegeleistungen immer wieder verändert mit dem Ziel, die Situation für die von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Betroffenen zu verbessern. Mit dem am 01. Januar 2017 in Kraft getretenen „Pflegestärkungsgesetz 2“ – kurz „PSG II“ genannt – wurde die Pflegeversicherung zuletzt umfassend reformiert. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden, welche die bisherigen drei Pflegestufen ersetzten, eine individuellere Einstufung in der Pflege und damit passgenauere Leistungen waren wesentliche Merkmale der Reform. Zudem hatten und haben ab diesem Zeitpunkt alle Pflegebedürftigen Anspruch auf die gleichen Leistungen, egal ob sie körperlich, demenziell oder psychisch beeinträchtigt sind. Für das Jahr 2022 gab es nun nicht, wie ursprünglich geplant, eine neuerliche große Pflegereform, allerdings gabt es einige Veränderungen in der Pflege, höhere Geldbeträge in einigen Bereichen und Erleichterungen besonders für Pflegebedürftige, die über einen längeren Zeitraum auf Pflege angewiesen sind, und deren Familien. Das bereits im Jahr 2022 angekündigte Pflegeentlastungsgesetz ist am 26. Mai 2023 im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz trägt den Namen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz PUEG 2023. Zum Beginn des Jahres 2024 traten erste Leistungserhöhungen in Kraft. Im Blickpunkt des sogenannten PflegeEntlastungsgesetzes stehen Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag. Eigenanteile werden weiter reduziert, Leistungen für die häusliche Pflege steigen, Vereinfachungen für Schwerstpflegebedürftige unter 25 Jahren sowie Stärkung der Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. 37 Pflege und Pflegeversicherung

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