Schule - und was dann? Berufswahl 2020/2021 - IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Der Weg in den Beruf | 9 fung in einer gewissen Zeit kontrolliert und bewertet wird. Neben einer schriftlichen Abschlussprüfung gibt es meistens auch eine mündliche und eine praktische Prü- fung, die ebenfalls von der IHK organisiert werden. Bewertet werden die Prüfungen allerdings von einem Prüfungsausschuss, der aus ehrenamtlichen Mitgliedern (und nicht aus IHK-Mitarbeitern) besteht. Wenn du am Ende alle Prüfungsteile bestanden hast, gibt es das offizielle IHK-Prüfungs- zeugnis und mit deiner Karriere kann es weitergehen! Und weil die IHKs durch die vielen Auf- gaben rund um die Berufsausbildung echte Ausbildungsexperten sind, bera- ten sie Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer bei Fragen zur dualen Ausbildung. Mehr erfährst du auf www.durchstarter.de/aufgaben-der-ihk SCHLICHTUNGEN Wenn du zum Beispiel Probleme mit deinem Ausbildungsbetrieb hast oder dir Fragen zu Prüfungen, Weiterbildungen oder deiner Ausbildungsordnung unter den Nägeln bren - nen, kannst du dich an deine IHK wenden. Manchmal streiten sich Azubis und Aus - bildungsbetrieb auch so, dass es zu einer Schlichtungsverhandlung kommt – auch diese wird von der IHK organisiert. PRÜFUNGEN Am Ende einer Ausbildung steht die Abschlussprüfung, zusätzlich gibt es zwi - schendurch noch Zwischenprüfungen, beziehungsweise Abschlussprüfungen Teil 1. In den meisten Fällen finden in einem Beruf die gleichen Prüfungen zum gleichen Zeit- punkt statt. Die Organisation der Prüfungen liegt bei deiner IHK. Sie sorgt dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht und zum Beispiel auch, dass deine schriftliche Prü- WELCHE ROLLE SPIELT DIE IHK? Die IHKs sind dafür zuständig, die Aus - bildung zu organisieren – und zwar in allen Bereichen, die Industrie, Handel und Dienstleistung betreffen. Für Berufe im Handwerk ist die Handwerkskammer zuständig, für Berufe in der Landwirt- schaft die Landwirtschaftskammer und so weiter. Am Ende gibt es für jeden Ausbildungsberuf eine soge - nannte „zuständige Stelle“. AUSBILDUNGSEIGNUNG Zunächst überprüfen die IHKs, ob das Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt, um überhaupt in bestimmten Berufen aus- bilden zu können. Denn nicht jedes Unter- nehmen darf einfach ausbilden. Dafür muss zum Beispiel ein qualifizierter Ausbilder vor Ort sein. Manchmal braucht das Unterneh- men auch bestimmte Maschinen, um dir Tätigkeiten in deinem Beruf beibringen zu können. Wenn das alles geklärt ist, steht einer Ausbildung nichts mehr im Wege. AUSBILDUNGSVERTRAG Wenn du als Auszubildende/r in einem Unternehmen eingestellt wirst, unterzeich- nest du einen Ausbildungsvertrag mit dei - nem Unternehmen. (Wenn du noch nicht 18 bist, unterschreiben auch deine Eltern.) In dem Vertrag stehen dein Ausbildungsberuf, die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Ausbildung, deine Urlaubstage, die Dauer deiner Probezeit, die Dauer deiner täglichen Arbeitszeit, deine Ausbildungsvergütung und die Bedingungen für eine Kündigung. Deine IHK überprüft dann, ob der Vertrag den gesetzlichen Regelungen entspricht und dass alles seine Richtigkeit hat. Ist alles okay, wird der Vertrag offiziell eingetragen und an dein Unternehmen zurückgeschickt. So weißt du, dass alles okay ist. © stokkete - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=