Ausbildung Mainz

50 | Die Bewerbung Herz li chen Glückwunsch! DIE BEWERBUNG Du hast das passende Unternehmen gefunden, das Unternehmen hat in dir den passenden Azubi gefunden. Somit kann der Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Die Inhalte des Vertrages werden vom Betrieb schnellstmöglich schriftlich festgemacht, der Vertrag wird dann von beiden Seiten unterschrieben – bei minderjährigen Auszubildenden auch vom „gesetzlichen Vertreter “. Beide Parteien erhalten dann eine Ausfertigung des Vertrages. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bekommt dann den Vertrag vom Unternehmen vorgelegt. Aufgabe der IHK ist es, den Vertrag zu prüfen und ihn in ihr Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen. DIE PROBEZEIT Du beginnst dein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Diese ist mindestens einen Monat, maximal vier Monate lang. In der Probezeit können der Betrieb und der Auszubildende prüfen, ob in dieser Kombination eine erfolgreiche Ausbildung möglich ist. DIE AUSBILDUNGSDAUER Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf festgelegt. In dieser vorgegebenen Ausbildungszeit hast du als Azubi die Möglichkeit, das Ausbildungsziel zu erreichen. Betriebe und Auszubildende können gemeinsam – unter bestimmten Voraussetzungen – die Ausbildungszeit verkürzen. DER URLAUB Du hast einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der vorgesehene Urlaub richtet sich dabei für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und für Erwachsene nach dem Bundesurlaubsgesetz. AUSBILDUNGSVERGÜTUNG Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Liegt ein Tarifvertrag vor, dürfen keine niedrigeren Vergütungssätze gezahlt werden, als in diesem vereinbart wurden. Ist ein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, hat er eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. VERKÜRZUNG Mögliche Gründe für Kann-Verkürzungen eines Ausbildungsverhältnisses können sein: Der vorherige Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule (Dauer der Verkürzung: 6 oder 12 Monate), eine vorangegangene Berufsausbildung, sei es in demselben Beruf (z. B. bei Fortsetzung nach Abbruch der Berufsausbildung) oder in einem anderen, insbesondere verwandten Ausbildungsberuf (Dauer der Verkürzung: in Abhängigkeit von der Dauer der vorangegangenen Berufsausbildung bzw. deren Abschluss, in der Regel max. 12. Monate), eine höhere schulische Bildung, z. B. Realschulabschluss (Dauer der Verkürzung: max. 6 Monate), Hochschul- oder Fachhochschulreife (Dauer der Verkürzung: max. 12 Monate). Die individuelle Ausbildungsverkürzung bedarf eines Antrages und einer vertraglichen Vereinbarung. Des Weiteren muss dies bei der Erstellung des „betrieblichen Ausbildungsplanes“ (Vermittlung aller Ausbildungsinhalte in entsprechend verkürzter Zeit) berücksichtigt werden. DER AUSBILDUNGSVERTRAG © pixabay.com

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