Schule - und was dann? Der Weg in den Beruf. Info-Magazin 2019/20

Was ist ein Weiter­ bi ldungsstipendium? Ein Förderprogramm des Bundes­ ministeriums für Bildung und For- schung, mit dem besonders begabte und erfolgreiche Berufseinsteiger nach ihrer Ausbildung Zuschüsse für die berufliche Qualifizierung erhal- ten können. Bist du begabt? Gute Leistungen werden belohnt. Falls du deine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Note 1,9) bestanden hast und noch jünger als 25 Jahre bist, kannst du dich bewer- ben. Durch Wehrdienst, Freiwilligen- dienste oder Elternzeit kann sich die Altersgrenze verschieben. Wo kannst du dich bewerben? Bei der IHK oder anderen Stelle, bei der dein Ausbildungsverhältnis einge- tragen war. Wenn du nicht sicher bist, schau in deinem Berufsausbildungs- vertrag nach. Wenn du als Stipendiat aufgenommen worden bist, suchst du dir aus dem breiten Angebot an Wei- terbildungen das passende Seminar bzw. den geeigneten Lehrgang aus. Falls du Fragen hast: Die zuständige Stelle berät dich gerne. Wie viel Geld kannst du bekommen? Stipendiaten können – über drei Jahre verteilt – bis zu 6.000 Euro für ihre Weiterbildung erhalten. Einen Eigenanteil von 10 Prozent pro Maß- nahme müssen sie selbst tragen. Wofür kannst du das Stipendium nutzen? Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen: Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse für Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute, Seminare zum Erwerb fach- übergreifender und sozialer Kom- petenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement). Also: Förderung sichern und durchstarten! Aufstiegs-BAföG Weiterbildungsstipendium ist nichts für dich? Daran sollte eine Weiterbil- dung nicht scheitern: So könnt ihr für einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG erhalten – frü- her Meister-BAföG genannt. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von 40 Prozent. Der Rest kann über Darlehen finanziert werden. Habt ihr die Prüfung erfolgreich bestanden, könnt ihr auf Antrag 40 Prozent des noch ausstehenden Darlehens erlassen bekommen. Unterstützt werden Fortbildungen zur Vorberei- tung auf eine Prüfung mit mindes- tens 400 Unterrichtsstunden und bis maximal 48 Monaten Dauer. So könnt ihr beispielsweise die Abschlüsse zum Meister, zur Fach- kauffrau/zum Fachkaufmann oder Betriebswirt angehen. www.aufstiegs-bafoeg.de Du kannst noch mehr? Dann lass dich fördern! in Zusammenarbeit mit: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellenTeil: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar und mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titel, Fotos Seite 4, 5, 43, 49, 50, 52, 53, 56, 58 und 62: IHK Rhein-Neckar Die restlichen Bildnachweise stehen in den jeweiligen Fotos. I MP R E S S UM 68161080/24. Auflage/2019 Druck: Mundschenk Druck + Medien Mundschenkstraße 5 06889 LutherstadtWittenberg Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g weiß, matt, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise  – nicht gestattet. 67

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