Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

17 Öffentliches Testament Das öffentliche, vor einer Notarin/einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Die Notarin/der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügungen. Zweifel an der Echtheit und am Verständnis des Testaments können hier in der Regel nicht aufkommen, da es beim Amtsgericht hinterlegt wird. Eigenhändiges Testament Ein eigenhändiges Testament wird von der vererbenden Person selbst handschriftlich verfasst und ist kostenfrei. Die Angabe von Ort und Datum darf ebenso wenig vergessen werden wie die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Eheleuten Das Gesetz ermöglicht Eheleuten, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen, das im Todesfall für jeden Ehepartner gleich gilt. Ob in öffentlicher oder eigenhändiger Form reicht es aus, wenn ein Ehepartner das Testament eigenhändig niederschreibt und beide mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, ob es steuerliche Gründe dafür gibt, bestimmte Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. 1.8 Information und Beratung zu den Themen Vorsorge und Testament Notfallmappe, künftig „Wichtigmappe“ Die Wichtigmappe gibt Ihnen die Möglichkeit, die im Notfall für Sie wichtigsten Informationen schriftlich in Formularform festzuhalten. Die Vordrucke sollen neben persönlichen und medizinischen Daten Auskunft über Vorsorgevollmachten und Verfügungen geben. Eine kostenlose Wichtigmappe ist im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (nur in Verbindung mit einer Kurzberatung) erhältlich oder kann beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bestellt oder als Datei im Internet unter www.soziales.hessen.de heruntergeladen werden. Tel.: 0611 3219-3408  publikationen@hsm.hessen.de Die Kontaktdaten zum BiP finden Sie auf Seite 6. Testament Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der Verstorbenen verfahren wird.

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