Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

18 6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger 7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht 8. Aufgeben einer Todesanzeige 9. Kündigung laufender Verträge 10. Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/ der Verstorbene angehört hat Für Regelungen hinsichtlich der Bestattung empfiehlt es sich, eine eigenständige schriftliche Verfügung einzurichten, die nicht zusammen mit dem Testament, sondern bei den Notfallunterlagen aufbewahrt werden sollte. Die notwendigen Regelungen können Sie mit dem Bestattungsinstitut schon zu Lebzeiten besprechen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Alle Fragen rund um das Thema Bestattungen können mit der Friedhofsverwaltung (Tel.: 06421 201-1705) erörtert werden. Was ist im Todesfall zu tun? Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: 1. Ärztin/Arzt benachrichtigen, die/der den Totenschein ausstellt 2. Nächste Angehörige benachrichtigen 3. Bestattungsinstitut einschalten, das sich auf Wunsch um die folgenden Punkte kümmert: 4. Meldung des Todesfalls bis spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt. Folgende Unterlagen müssen vor Ort sein: Totenschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass sowohl der/des Verstorbenen als auch der/des Anzeigenden. 5. Art, Ort und Zeit der Beisetzung mit der städtischen Friedhofsverwaltung festlegen. Hierzu wird die Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Beerdigungserlaubnis benötigt. Die religiöse Form der Bestattung kann ggf. mit dem Pfarramt oder der Religionsgemeinschaft abgesprochen werden.

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