Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

21 –– wegen schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Krankenhausversorgung. Ärztlich verordnet werden können Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (in der Regel bis zu 4 Wochen) sowie Behandlungspflege (Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe etc., auch über einen längeren Zeitraum). Haushaltshilfe kann Versicherten zur Verfügung gestellt werden, wenn ihnen wegen einer akuten Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Krankenkasse. Hilfsmittel sind z. B. Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten, Lifter. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Im Pflegegutachten empfohlene Pflegehilfsmittel gelten als beantragt. Heilmittel sind sachliche Mittel, die der Unterstützung der ärztlichen Behandlung dienen, z. B. orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Korsetts, Massagen, Heilbäder, krankengymnastische, logopädische oder ergotherapeutische Leistungen. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung. Pädagogische Beratung und Unterstützung für Ratsuchende bietet im Fachdienst Soziale Leistungen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die soziale Leistungen (nach Sozialgesetzbuch XII) beantragen möchten oder erhalten. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1568 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de 2.3 Leistungen der Krankenkassen (SGB V) Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Der überwiegende Teil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Krankenkasse wird Sie entsprechend beraten. Folgende Leistungen kommen in Betracht: Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, –– wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie vermieden bzw. verkürzt werden kann –– wenn es darum geht, das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern, und/oder

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