Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2023

27 person regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und mindestens 10 Stunden pflegt und noch keine volle Altersrente erhält. Betreut eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige, können die Pflegezeiten addiert werden. Während der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht für Pflegepersonen auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Möchten Pflegepersonen nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, haben sie ggf. Anspruch auf Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim Beim Umzug in ein Pflegeheim haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Leistungen sind je nach Pflegegrad gestaffelt, der zu leistende Eigenanteil ist jedoch auf die Einrichtung bezogen für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Die Pflegekassenleistungen werden direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von monatlich 125 €. ¾ Private Vorsorge Jedes Mitglied einer gesetzlichen Pflegeversicherung hat die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese private Vorsorge wird vom Staat mit 5 € monatlich bzw. 60 € pro Jahr gefördert. ¾ Wohnraumanpassung Um die Wohnung der/des Pflegebedürftigen an die individuellen und/oder pflegerischen Erfordernisse anzupassen, bezuschusst die Pflegekasse in der Regel einmalig Um- oder Einbauten bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den Wohnberatungsstellen und im Pflegebüro (vgl. Kapitel 3.1). Dort ist auch eine Broschüre zum Thema Wohnraumanpassung erhältlich. ¾ Pflegekurse Verschiedene Pflegedienste bieten auf Nachfrage unentgeltliche Pflegekurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten (zum Beispiel Demenz) für Pflegepersonen an. Hier werden Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt. Auf Wunsch kann die Schulung auch individuell in der häuslichen Umgebung der/des Pflegebedürftigen stattfinden. Bitte fragen Sie bei den Pflegediensten bzw. Ihrer Pflegekasse nach! Zudem bietet das Universitätsklinikum Marburg regelmäßig Kurse an: Nähere Information und Anmeldung telefonisch unter 06421 586-5700 bzw. per E-Mail marjan.santvliet@ uk-gm.de ¾ Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekassen leisten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflege-

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