Gut wohnen im Alter und mit Behinderung in der Stadt Marburg

24 Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Durch eine Wohnraumberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Wohnungsanpassung gibt es je nach individuellen Voraussetzungen und Fragestellungen unterschiedliche Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die jeweils für Sie zutreffenden Voraussetzungen! Krankenkasse Hilfsmittel wie zum Beispiel • Duschhocker und Duschstühle • Badebretter • Toilettensitzerhöhungen • Umsetzhilfen/Aufstehhilfen • Gehhilfen und Rollatoren • Rollstühle • Badewannenlifter • Pflegebetten/Krankenbetten werden über eine ärztliche Hilfsmittelverordnung (eventuell nach Rücksprache mit der Krankenkasse) über ein Sanitätshaus bestellt, häufig auch geliefert und bei Bedarf angebracht. Hilfreich ist auch eine Einweisung in den Gebrauch. Es ist wichtig, die Verordnung mit der Diagnose und der richtigen Hilfsmittelnummer versehen zu lassen. Die Kosten für die Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch ist ein Eigenanteilanteil von 10% (mindestens 5 3, maximal 10 3 Zuzahlung pro Hilfsmittel) zu leisten. Bei Privatversicherten ist die Vertragsgestaltung zu beachten: Hilfsmittel sind häufig vom Vertrag ausgeschlossen. Pflegekasse Personen, die einen Pflegegrad haben, können von der Pflegekasse für Wohnumfeld verbesserndeMaßnahmen (SGB XI § 40) bis zu 4.000 3 pro Maßnahme erhalten. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammen wohnen, können bis zu 16.000 3 erhalten. Als eine Maßnahme gelten die Veränderungen, die zum aktuellen Zeitpunkt und Zustand der antragstellenden Person notwendig sind. Erst bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betreffenden Person (zum Beispiel bei einer Veränderung der Pflegesituation) kann der Zuschuss erneut beantragt werden. • Einbau von fest installierten Rampen • Treppenlifte • Türverbreiterungen • Einbau von ebenerdigen Duschen • Entfernung vom Balkonschwellen • Kippspiegel • Entfernung von Schwellen in der Wohnung • Anbringen von Handläufen • Austausch von Bodenbelägen, zum Beispiel rutschfeste Fliesen im Bad • Herabsetzen von Fenstergriffen • Einbau von behindertengerechten Küchen • Lifte wie Plattformlift oder Fahrstuhl Ein Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt und die Bewilligung abgewartet werden! Der Antrag wird mit einem Formular der jeweiligen Pflegekasse oder formlos direkt an die Pflegekasse gestellt. Auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung und einige andere Leistungen können durch die Pflegekasse aus diesem Zuschuss geleistet werden. Öffentliche Mittel Förderung des Landes Hessen bei behindertengerechten Umbauten von selbst genutztemWohneigentum Selbst genutztes Wohneigentum – Haus oder Wohnung – so umzubauen, dass das Wohnen mit einer Behinderung dort weiterhin möglich ist, ist häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Das Land Hessen stellt deshalb jährlich Fördermittel als Kostenzuschuss für einen Umbau einer vom Eigentümer selbst oder einem Angehörigen genutzten Wohnung zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung oder das Vorliegen eines Pflegegrades. Die Wohnung und das Wohnumfeld sollten baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Gefördert wird zum Beispiel der Umbau von Bädern oder Küchen mit bis zu 5.000 3, der Einbau von geeigneten Aufzügen mit maximal 6000 3. Andere Maßnahmen, wie die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die Einrichtung von Rampen, werden als Einzelmaßnahmen mit höchstens 2.500 3 gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 3 je Wohneinheit, Maßnahmekosten unter 1.000 3 werden nicht Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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