Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

18 2. Beratungsangebote und finanzielle Hilfen Gebrauchtwarenmarkt Lerchner Mindelheimer Straße 17, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 9558449 Do. und Fr. 13:00 – 18:00 Uhr Sa. 9:30 – 15:00 Uhr Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag Die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio bieten ihren Zuschauer* innen mit ihren Programmen täglich Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm der Sender auf Basis eines solidarischen Modells. Alle Bürger*innen beteiligen sich gemeinsam mit ihrem Rundfunkbeitrag an der Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag muss einmal pro Wohnung entrichtet werden, unabhängig davon wie viele Personen dort leben. Es gibt allerdings Ausnahmen: Rentner*innen, die zusätzlich zu ihrer Rente eine Sozialleistung, wie etwa Grundsicherung oder Sozialgeld erhalten, können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Menschen mit Behinderung und demMerkzeichen RF auf ihrem Schwerbehindertenausweis zahlen auf Antrag einen reduzierten Beitrag. Gänzlich beim Beitragsservice abmelden können sich zudem Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen oder Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort vollstationär betreut und gepflegt werden. So beantragen Sie die Befreiung oder Ermäßigung Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags muss ein schriftlicher Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden. Dieser lässt sich bequem online ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Papierexemplare der Formulare liegen bei den leistungsgewährenden Behörden und in Bürgerämtern aus. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare senden Sie bitte an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln oder per Fax 01806 99955501 (20 Cent aus dem dt. Festnetz, 60 Cent aus den dt. Mobilfunknetzen) Alle Informationen rund um den Rundfunkbeitrag sowie alle Informationen zur Befreiung und Ermäßigung mit den entsprechenden Formularen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Schwerbehindertenausweis Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50 %) und gesundheitliche Merkzeichen, wie zum Beispiel: aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, G = Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung nachgewiesen werden. Finanzielle Erleichterungen für Senior*innen mit Behinderung Kostenfreie Beratung durch die Offene Behindertenarbeit (OBA) imOstallgäu. Diese kann auch von Senior*innen in Anspruch genommen

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