Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

19 werden, wenn sie eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben. Praktische Hilfe beim Ausfüllen diverser Anträge und Information über gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel: • Schwerbehindertenausweis • Parkausweise • Rundfunk-, Fernsehgebühren (GEZ) • Telefon – ermäßigte Grundgebühr • Wohnraumberatung u. a. Die Adressen der Ansprechpartner*innen aus der offenen Behindertenarbeit finden Sie auf der Seite 12 vor. Fahrdienste für Menschen mit Behinderung Der Bezirk Schwaben ist seit 2009 für die Bearbeitung der Leistungen des Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen zuständig. Seit dem Jahr 2010 gelten für ganz Schwaben einheitliche Richtlinien. Welche Voraussetzungenmüssen Sie erfüllen? • Vorliegen einer Behinderung • H auptwohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben • Vollendung des 16. Lebensjahres • S chwerbehindertenausweis mit demMerkzeichen „aG“ oder • m it den Merkzeichen „G“ oder „H“ und einem Grad der Behinderung von 100 oder • m it demMerkzeichen „Bl“ und einem Grad der Behinderung von 100 Welche Leistungen erhalten Sie? Sie erhalten zur Teilnahme am Fahrdienst eine monatliche Entgeltpauschale, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Rollstuhlfahrer, die auf einen speziellen Fahrdienst angewiesen sind, erhalten einen höheren monatlichen Zuschuss. Wofür können Sie die Pauschale verwenden? Zum Beispiel zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Dazu gehört auch die Erledigung der alltäglichen Bedürfnisse wie zum Beispiel Einkaufsfahrten. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Fahrten • z u ärztlichen und therapeutischen Behandlungen • z um Besuch von Arbeitsstätten, Schulen, Tagesstätten und dgl. • m it verwandten Privatpersonen in Ihrem Haushalt • f ür die von einer Einrichtung organisierten Gemeinschaftsaktivitäten für die Heim- bewohner • z wischen Einrichtungsteilen und auf dem Gelände einer Einrichtung • Urlaubsfahrten. Wichtig zu wissen ist, dass die Pauschale angespart werden kann und nicht im Auszahlungsmonat verwendet werden muss. Wie erhalten Sie die Leistungen? • S tellung eines Antrags vor Leistungsbeginn beim Bezirk • B eifügen der Nachweise über Einkommen und Vermögen • K opie des Schwerbehindertenausweises Bezirk Schwaben Hafnerberg 10, 86152 Augsburg Tel. 0821 3101-0 fahrdienst@bezirk-schwaben.de www.bezirk-schwaben.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=