Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

20 2. Beratungsangebote und finanzielle Hilfen Beratung vor Ort: Im Landratsamt Ostallgäu und der Stadt Füssen zum Thema Fahrdienst für behinderte Menschen: Individuelle, vertrauliche und kostenlose Beratung bietet der Bezirk Schwaben zu folgenden Fragen: • Wer übernimmt welche Kosten? • Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? • Wie wird der Antrag gestellt? Terminvereinbarung: Ein Sprechtag findet jeweils einmal imMonat im Landratsamt Ostallgäu sowie in der Stadt Füssen statt. Beachten Sie hierzu bitte die Homepage bzw. den Flyer des Bezirks Schwaben oder die Ankündigung in der Presse. Terminabsprache, wenn möglich, erbeten unter Tel. 0821 3101-216, Frau Grimm, oder per E-Mail beratungsstelle@bezirk-schwaben.de. Informationen und Antragsformulare können auch auf der Homepage des Bezirks Schwaben unter folgender Adresse gefunden werden: https://www.bezirk-schwaben.de/soziales-­ gesundheit/hilfen/behinderungen/hilfen-­ zur-mobilitaet/behinderten-fahrdienst/ Mit folgenden Unternehmen können Sie Ihre Fahrten tätigen Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Ostallgäu Betreuter Fahrdienst Ostallgäu und Kaufbeuren Porschestraße 31, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 96610-13, Fax 08341 96610-26 fahrdienst@kvostallgaeu.brk.de www.brk-ostallgaeu.de Des Weiteren können Sie die Fahrten mit allen Taxiunternehmen durchführen. Falls Sie Rollstuhlfahrer sind, empfehlen wir Ihnen, vorab nach einem rollstuhlgerechten Fahrzeug anzufragen. Wichtig: Lassen Sie sich am Ende jeder Fahrt eine Quittung ausstellen und heben Sie diese als Nachweis gegenüber dem Bezirk auf. Selbstständigkeit · Quelle: Christian Greither

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