Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

22 3. Vorsorge Testament/Erbrecht Die einfachste Art den letzten Willen festzulegen, ist das Testament. Durch ein Testament kann der Nachlass nach eigenen Wünschen geregelt werden. Am einfachsten ist das sogenannte eigenhändige Testament, das vom/von der Erblasser*in von Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden muss. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht oder beiseite geschafftwird, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Bei der notariellen Beurkundung erledigt dies der Notar. Für die Hinterlegung fallen Gebühren in Höhe von 75,– Euro an. Amtsgericht Kaufbeuren – Nachlassgericht – Ganghoferstraße 12, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 801-220 oder -221, -223 und -224, Fax 08341 801-900 poststelle@ag-kf.bayern.de Bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen berät Sie ein Notar oder Rechtsanwalt. Auch allgemeine Auskünfte in Nachlassangelegenheiten werden beim Notar erteilt zum Beispiel in Erbscheinfragen. Ein notarielles Testament ist zwar gebührenpflichtig, erspart den Erben aber den wesentlich teureren, gerichtlichen Erbschein. Dr. Stefan Wohlrab Bahnhofstraße 20 b, 86807 Buchloe Tel. 08241 96130, Fax 08241 961320 notar@notar-buchloe.de Notare Dr. Hans Michael Malzer Dr. Eckhard Wälzholz Kaiser-Maximilian-Platz 3/II, 87629 Füssen Tel. 08362 9106-0, Fax 08362 38773 notare-fuessen@notarnet.de Notar Christoph Gürtler Alte Weberei 2, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 9041-0, Fax 08341 9041-41 notar_guertler@t-online.de Notarin Elisabeth Lang Josef-Landes-Straße 3, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 9662850, Fax 08341 9662855 info@notarin-lang.de Notar Paul Baumeister Ruderatshofener Straße 1 87616 Marktoberdorf Tel. 08342 9656-0, Fax 08342 9656-20 notar@paul-baumeister.de Notar Carlo Scheiternig Marktplatz 5, 87634 Obergünzburg Tel. 08372 451, Fax 08372 1044 info@notarstelle-oberguenzburg.de www.notarstelle-oberguenzburg.de Sterbefall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende Hinweise können weiterhelfen: • Totenschein besorgen • Angehörige unterrichten • Meldung des Todesfalls beim Standesamt • B eerdigung beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis des Standes- amtes anmelden • Versicherungsträger benachrichtigen

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