Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

23 • Todesanzeige aufgeben • Testament beim Nachlassgericht abgeben • G rab anmelden bei der Friedhofsverwaltung Weitere Auskünfte erhalten Sie im Standesamt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Betreuung Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage kommen, in der er wichtige rechtliche Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Der Gesetzgeber sieht für eine Situation, in der ein selbstbestimmtes Leben zeitweise oder auf Dauer nicht mehr möglich ist, nur zwei „Vertretungsberechtigungen“ vor: 1. eine umfassende rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht) oder 2. d ie gerichtliche Anordnung einer Betreuung Ohne eines dieser beiden Instrumente (Vollmacht oder Betreuung) können selbst nahe Angehörige, wie etwa die volljährigen Kinder oder ein Ehepartner, in keiner Weise wirksam rechtsgeschäftlich für die/den Betroffene*n tätig werden. Was gibt es für Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen? Jede*r volljährige Bürger*in kann durch leicht verständliche und umsetzbare Willenserklärungen für den „Fall der Fälle“ auf seine weitere Lebensgestaltung Einfluss nehmen. Die Vorsorgevollmacht Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren von Ihnen ausgewählte(n) Vertrauensperson(en) die Legitimation, künftig im Bedarfsfall für Sie zu handeln und zu entscheiden. Sie können damit die Errichtung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht verhindern und gleichzeitig Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse gegenüber der/dem künftigen Bevollmächtigten zum Ausdruck bringen. Die Betreuungsverfügung Sie empfiehlt sich, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen wollen. Trotzdem können Sie mit der Betreuungsverfügung eine eventuell notwendige, künftige Betreuung mit gestalten. Die Betreuungsverfügung enthält Ihre Wünsche bezüg- lich der als Betreuer*in zu bestellenden Person, die Sie so dem Betreuungsgericht mitteilen können. Gleichermaßen können Sie darin für die/den künftige*n Betreuer*in Regelungen zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben festlegen. Vorsorge treffen · Quelle: Christian Greither

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