Unser Ratgeber für Seniorinnen und Senioren Stadt Meerbusch

FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Sie bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Beschäftigte können bis sechs Monate unbezahlt ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Zu nahen Angehörigen zählen neben Verwandten wie Eltern und Großeltern auch Stiefeltern, Schwäger und nichteheliche Lebenspartner. Allerdings haben Sie nur Anspruch auf Pflegezeit, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um die Einkommensverluste abzufedern. Familienpflegezeit Die Familienpflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein. Das Modell gibt den Menschen Zeit für die Übernahme von Verantwortung im Pflegefall, ohne dass sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen. Wenn Ihr Angehöriger länger pflegebedürftig ist, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis Kurzzeitpflege Leistung ab dem Pflegegrad 2 bis 5 1.612,– E Verhinderungspflege ab dem Pflegegrad 2 bis 5 1.612,– E Hinweis für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,– E pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Pflegezeit für Arbeitnehmer Wird ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall, können Sie sich einmalig bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst durchzuführen. Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu, unabhängig von der Größe des Betriebes. Während der Freistellung bleibt Ihr Versicherungsschutz bei der Sozialversicherung bestehen. Um diese zehn Tage auch finanziell abzusichern, erhalten Sie Lohnersatzleistungen. Dieses sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst sichergestellt. Wird die Verhinderungspflege durch Personen erbracht, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, werden die Kosten bis zur Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades übernommen. Werden zusätzlich Mehrkosten, z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall, nachgewiesen, können diese Kosten ebenfalls bis zu dem gesetzlich festgelegten Gesamtbetrag von maximal 1.612,– E für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr übernommen werden. Dieser Betrag kann um bis zu 50 Prozent (806,– E) aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag steht dann allerdings nicht für eine Kurzzeitpflege zur Verfügung. Wird die Pflege durch professionelle Ersatzpflegekräfte (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung) sichergestellt, können die entstandenen pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.612,– E übernommen werden. Für die Zeit der Verhinderungspflege, aber auch der Kurzzeitpflege, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages, wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. 31

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