Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

Was ist später zu erledigen? ‰ ‰ Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen ‰ ‰ Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden ‰ ‰ Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen ‰ ‰ Rentenanspruch geltend machen ‰ ‰ Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen ‰ ‰ Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden ‰ ‰ Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ‰ ‰ Wohnung kündigen, Übergabe regeln ‰ ‰ Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren ‰ ‰ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ‰ ‰ Gewerbe abmelden ‰ ‰ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ‰ ‰ Post umbestellen ‰ ‰ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ‰ ‰ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ‰ ‰ Mitgliedschaften und Abonnements kündigen ‰ ‰ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten ‰ ‰Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen ‰ ‰Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären ‰ ‰ Bestattungsablauf besprechenmit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) ‰ ‰ Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen ‰ ‰ Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern ‰ ‰ Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben ‰ ‰ Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen ‰ ‰ Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren ‰ ‰ An Trauerkleidung denken Es gibt ein Leid, das keine fremde Trauer duldet, und einen Schmerz, den sanft nur heilt die Zeit. 12 © stylefoto24 - stock.adobe.com

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