Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

desamt geführt werden, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist. Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus? Familientradition und regionale Gesichtspunkte waren früher entscheidend, wenn Angehörige bei einem Todesfall einen Bestatter auszuwählen hatten. Mitunter werden diese Entscheidungenmit dem Einzug in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die vom Heim ausgesprochenen Empfehlungen neutral und fachlich fundiert sind. Es darf keinesfalls auf eine Art der örtlichen Zuständigkeit oder gar Zusammenarbeit mit einem Bestattungsinstitut hingewiesen werden. Denn jeder hat hier das Recht, selbst zu entscheiden und auszuwählen. Und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich jeder im Bestattungsinstitut informieren und seine Festlegungen treffen. Auch per Internet können Vorinformationen eingeholt werden. In jedem Fall aber sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine „Qualitätsprüfung vor Ort“ stattfinden. Die Anforderungen an die Bestattungsinstitute sind gerade durch die Vorsorgegespräche und Veranstaltungen zur Vorsorge in den letzten Jahren stark gestiegen. Hinzu kommen andere Bestattungsformen wie z. B. die anonyme Bestattung, die Seebestattung und die Bestattung auf einem speziellen Waldfriedhof. Viele individuelle Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier gilt es ebenfalls zu besprechen. Solche Festlegungen zu den Abschiedsriten sind in der Regel viel wichtiger als die Frage der Sargauswahl. So bleiben später Erinnerungen wach – unabhängig von der Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Erreichbarkeit des Standesamtes Meiningen: Telefon: 03693 454-541, -542, -543, -544 E-Mail: standesamt@stadtmeiningen.de Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen: ‰ ‰ ärztliche Bescheinigung über den Tod ‰ ‰ bei mündlicher Anzeige des Sterbefalls: der Personalausweis des Anzeigenden ‰ ‰ Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (z. B. Personalausweis) ‰ ‰ bei Ledigen eine Geburtsurkunde ‰ ‰ bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung dieser (durch Tod eines Ehegatten – Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, durch Scheidung – Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) Die Vorlage der v. g. Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Stan13

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